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EU-Verbraucherschutz „quo vadis“? Wo drückt die Unternehmen der Schuh?

06.11.2017

Die Europäische Kommission hat zahlreiche EU-Verbraucherschutz-Richtlinien (ua RL über unlautere Geschäftspraktiken; RL über missbräuchliche Klauseln; die Verbrauchsgüterkaufs-RL, die die Gewährleistung regelt) einem Fitness-Check unterzogen und auch die Verbraucherrechte-RL evaluiert. Bis Anfang Oktober konnten sich die beteiligten Verkehrskreise zu möglichen Maßnahmen für eine „targeted revision“ von EU-Verbraucherschutzbestimmungen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation äußern. Für März 2018 sind bereits Vorschläge für entsprechende Rechtsetzungsakte angekündigt.

Wird es zu einer Entbürokratisierung bzw. Vereinfachung des Regelungsumfeldes mit weniger Informationspflichten und einer Verbesserung der Rechtssicherheit kommen, die aus Sicht der Unternehmen vor allem im Hinblick auf die Vorgaben der Verbraucherrechte-RL erforderlich sind? Oder wird die Revision – wie die Fragestellungen der öffentlichen Konsultationen befürchten lassen – darauf abzielen, EU-weit drastische Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen einzuführen, wie etwa Höchstsätze für Geldstrafen, die als prozentualer Anteil des Jahresumsatzes berechnet werden?

Wohin die Reise im EU-Verbraucherschutz gehen könnte bzw. welche Route eingeschlagen werden sollte, wird im Rahmen dieser Veranstaltung mit hochkarätigen Vortragenden und einer anschließenden Podiumsdiskussion näher erörtert.

Nähere Details und die Anmeldeinformationen entnehmen Sie dem hier abrufbaren Programm:

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