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Warnung vor irreführender Faxaussendung mit dem Titel "Zentrales Gewerbeverzeichnis"

29.12.2017

Unternehmen, aber auch Behörden und Vereine in Österreich und in Deutschland werden aktuell unerbeten und damit unzulässigerweise via Fax dazu aufgefordert, Stammdaten für ein "Zentrales Gewerbeverzeichnis" zu überprüfen und weitere Kontaktdaten zu ergänzen. Wer ein solches Schreiben bekommen hat, sollte nicht darauf reagieren.

In Wahrheit soll damit aber ein Auftrag für einen vollkommen wertlosen neuen Eintrag auf www.zentrales-Ggewerbeverzeichnis.info erschlichen werden. Die Kostenpflicht findet sich nur versteckt im Kleingedruckten bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf dieser Website: "Für die Veröffentlichung der Kontaktdaten betragen die jährlichen Kosten 780 Euro."

Es besteht keine rechtliche Pflicht, hier etwas zurückzusenden oder zu bezahlen“, sagt Mag. Hannes Seidelberger, Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Solche Maschen sind wohl bekannt.

Regelmäßig verschicken dubiose Anbieter solche und ähnliche Schreiben, die sich dann als Vertragsfalle entpuppen und Unternehmen 1000 Euro oder mehr kosten können. Der Schutzverband warnt ausdrücklich vor solchen betrügerischen Formularfallen und vor allem davor, etwas zu unterschreiben oder bei irrtümlicher Unterschrift Geld an die Absender solcher Schreiben zu überweisen.

Am besten ist es, die Schreiben oder dann einlangende Rechnungen an den Schutzverband unter office@schutzverband.at weiterzuleiten. Weitere Informationen darüber, wie man solche Formularfallen erkennen kann, findet man auch auf der Webseite des deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität unter dem Menüpunkt Methoden / Formularfallen (http://www.dsw-schutzverband.de/methoden ).

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