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Umsetzung der RL Geschäftsgeheimnisse im UWG in Begutachtung gegangen

13.06.2018

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) geändert werden soll. Dieser Entwurf ist auch auf der Website des Ressorts unter http://www.bmdw.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/entwuerfe abrufbar. Allfällige Stellungnahmen zum gegenständlichen Vorschlag können bis längstens 27. Juli 2018 an die E-Mail-Adresse post.c14@bmdw.gv.at geschickt werden.

Konkret sollen mit dieser UWG-Novelle 2018 zivilrechtliche Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingefügt werden, und zwar in den §§ 26a bis 26j UWG. Darin finden sich Begriffsbestimmungen, der Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch sowie Vorschläge zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren in zwei optionalen Varianten (!). Weiters soll die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung samt Voraussetzungen für Antragstellung und Sicherungsmittel vorgesehen werden.

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