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Achtung vor Ping-Anrufen

17.08.2018

Auch Unternehmer sind von Abzocke am Telefon betroffen. Dabei läutet das Telefon nur ganz kurz und die Rufnummer hat in der Regel eine ausländische Ländervorwahl. In diesem Fall sollte man nicht ohne Überprüfung zurückrufen, denn es könnte sich um einen sogenannten Pinganruf handeln.

Ping- oder Lockanrufe sind Anrufe, die meist aus fernen Destinationen kommen und nach nur einmaligem Läuten abgebrochen werden. Zumeist handelt es sich um Anrufe aus afrikanischen oder osteuropäischen Ländern. Ruft man diese Nummern zurück, gerät man an eine kostenpflichtige Hotline und kommt so in eine Kostenfalle. Der getätigte Rückruf kann mehrere Euro pro Minute kosten.

Auf derartige Anrufe sollte mane nicht reagieren, also bei unbekannten Nummern aus dem Ausland erst gar nicht abheben. Keinesfalls sollte man zurückrufen, weil dies sehr teuer werden kann. Teilweise bieten Smartphones auch die Möglichkeit, eingehende Anrufe mit bestimmten Rufnummern gänzlich zu unterdrücken. Auch so kann man sich vor unerbetenen Anrufen schützen.

Generell ist Cold Calling sowohl im B2C-Bereich als auch B2B gemäß § 107 TKG verboten, was angesichts der laufenden Versuche, hier Verträge bzw. Kosten zu erschwindeln und damit Abzocke zu betreiben, eine wichtige Rechtsgrundlage darstellt.

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