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Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlicht Fairnesskatalog für Unternehmen

29.10.2018

Der von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am 22.10.2018 veröffentlichte Standpunkt mit dem Titel „Fairnesskatalog für Unternehmen Standpunkt für unternehmerisches Wohlverhalten“ enthält einen Katalog an häufig anzutreffenden, unzulässigen Geschäftspraktiken bzw Vertragsklauseln, insbesondere zwischen Herstellern und Händlern, aber auch zwischen Händlern und deren Lieferanten sowie allen anderen Branchen. Dabei geht es vor allem um Verhaltensweisen und Vereinbarungen, die das Resultat eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts innerhalb der Lieferkette sind. Die BWB bietet hier eine Übersicht über verschiedenste Verhaltensweisen, die von ihr als wettbewerbswidrig angesehen werden. Wesentlich ist, dass dieser Verhaltenskatalog für alle Branchen und Unternehmen gilt. So sind Machtgefälle in den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Zusammenhängen vorzufinden und stellen etwa auch die führenden Anbieter der „New Economy“ wie Amazon, Google und Facebook die heimischen Unternehmen regelmäßig vor große wettbewerbliche Herausforderungen.

Die unzulässigen Geschäftspraktiken werden im Fairnesskatalog in drei Kategorien eingeteilt: 1. Behinderungspraktiken, die einen anderen Anbieter in seiner wirtschaftlichen Entwicklung unsachlich behindern, 2. Ausbeutungspraktiken, durch die eine Seite im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgebeutet wird und 3. sonstige Praktiken, die sich nicht klar einer der beiden genannten Kategorien zuordnen lassen. Hier werden jeweils Verhaltensweisen wie zB die Diskriminierung oder das Fordern nicht gerechtfertigter Sonderkonditionen angeführt. Darüber hinaus enthält der Standpunkt eine Aufzählung machtbedingter Verhaltensweisen eines Unternehmens gegenüber einem Geschäftspartner, die nach Ansicht der BWB jedenfalls als wohlverhaltenswidrig gelten, wie etwa die nachträgliche Änderung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen oder das Fordern von Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen ohne entsprechende Gegenleistung.

Der Fairnesskatalog der BWB enthält auch Ausführungen zu relativer Marktmacht. Dabei werden Formen der Abhängigkeit von Unternehmen dargestellt, die sich an Falltypen orientieren, die im Zusammenhang mit der Entscheidungspraxis in Deutschland entwickelt wurden. Unter Hinweis auf die Judikatur des BGH werden hier sortimentsbezogene bzw -bedingte und unternehmensbedingte Abhängigkeiten angeführt und zwischen „relativer Angebotsmacht“ und „relativer Nachfragemacht“ unterschieden.
Die Publikation enthält weiters eine Übersicht über die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage solche Verhaltensweisen geahndet werden können, wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 5 ff des Kartellgesetzes über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Generalklausel des § 1 UWG. Auch einschlägig anzuwendende Bestimmungen im Nahversorgungsgesetz, im ABGB und im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden hier genannt.

Im letzten Teil der Publikation findet man unter dem Titel „Hinweise für die Praxis“ eine kurze informative Darstellung der zuständigen Stellen, an die man sich im Falle eines unfairen Verhaltens wenden kann. Der Schutzverband wird hier als wichtiger Ansprechpartner für unlautere Geschäftspraktiken besonders hervorgehoben. Wir haben uns hier auch bei der Konsultation umfassend eingebracht und auch bereits bei Veranstaltungen dazu aus der Praxis vorgetragen.

Der Standpunkt bzw Fairnesskatalog umfasst 34 Seiten und ist auf der Website der BWB unter http://www.bwb.gv.at abrufbar. Konkreter Link ist http://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/BWB_Fairnesskatalog_final.pdf

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