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Irreführende „Rechnungen“ einer NECOM Agentur

23.06.2019

Wir haben aktuell Mitteilungen insbesondere von Ärzten über den Erhalt von Rechnungen einer NECOM Agentur für die Gestaltung und Produktion von Werbemittel erhalten, wobei diesen Schreiben überhaupt kein Auftrag zugrunde liegt und auch kein greifbarer Anbieter zu entnehmen ist.

Diese Rechnungen aus den Niederlanden für angebliche Publikationen (hier eine Aufklärungsbroschüre für Kinder, Drogen, Kriterien der Sucht mit Tipps für Eltern und Erzieher) sind aus der Vergangenheit in dieser Aufmachung bekannt, wobei in der Regel der Name der Agentur und die Kontonummer variiert wird. Dazu gibt es laut unseren Informationen weder Aufträge noch Anrufe und sind diese Zahlungsaufforderungen daher jedenfalls Schwindelrechnungen ohne jegliche Grundlage zu werten. Auf unsere bisherigen Schreiben an wechselnde Anschriften in den Niederlanden wurde nie geantwortet und dürfte es diese Firmen dort auch real gar nicht geben.

Jedenfalls braucht hier nichts bezahlt und kann das einfach ignoriert werden. Wir haben bereits Strafanzeige gegen Unbekannt eingebracht, wobei die Konten wechseln und aktuell ein Konto in Griechenland angeführt wird. Bevor generell irgendetwas (vor allem an ausländische Kontonummern) bezahlt oder auch nur unterschrieben wird, sollte das jedenfalls genau überprüft werden. Bei einer Mitgliedschaft seiner Interessensvertretung im Schutzverband kann jeder Unternehmer auch zuvor mit uns unter office@schutzverband.at Kontakt aufnehmen, wenn solche dubiose Rechnungen oder sonstige Schreiben bzw. Angebote einlangen, bevor hier etwas zurückgeschickt oder gar bezahlt wird.

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