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Achtung bei Anrufen samt Aufforderung zur Unterschrift

15.06.2019

Aktuell ruft unter anderem ein "Firmenbranchenverzeichnisses in Deutschland" Unternehmer an und versucht diese mit unterschiedlichen, in Wahrheit alle ganz falschen Angaben zu einer Unterschrift unter ein dann via Fax oder E-Mail übermitteltes Schriftstück zu bewegen. Dabei wird mitgeteilt, dass man diese angeblich bereits laufende Anzeige nun mit seiner Unterschrift bestätigen solle oder auch kündigen müsse und wird dann ein Auftrag mit einer offensichtlich irgendwo kopierten Einschaltung des angerufenen Unternehmers übermittelt. Dieses Schriftstück mit dem noch dazu irreführenden Hinweis "Läuft automatisch aus" solle man laut den Anrufern mit deutschem Akzent sofort ausdrucken und unterschrieben retournieren.

Die Anrufer gehen dabei besonders hartnäckig vor und versuchen mit unterschiedlichen Argumenten (wenn man nicht unterschreibt, wird es viel teurer oder sinnähnlich) Unternehmer dazu drängen, diese Zusendung zu unterschreiben, was man keinesfalls tun sollte! Diese Vorgangsweise ist nicht nur grob irreführend und aggressiv bzw. unlauter nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), sondern verstößt auch gegen § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG), weil Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach und in Österreich auch bei Unternehmern generell unzulässig sind. Dieses unzulässige „Cold Calling“ stellt außerdem auch einen unlauteren Rechtsbruch nach dem UWG dar, womit nach der Rechtsprechung des OGH auch jegliche Fruchtziehung aus solchen unzulässigen Handlungen untersagt ist.

Wie gesagt hier sollte man keinesfalls etwas unterschreiben bzw. nichts zurücksenden und am besten gleich auflegen, wenn noch weitere Anrufe kommen. Auch alle Mitarbeiter sollte über diese Tricks informiert werden, weil man gar nicht beginnen sollte, mit diesen Anrufern weiter zu sprechen. Teilweise werden nämlich die Gespräche auch aufgezeichnet und wird so versucht, einen Vertragsabschluss zu fingieren, was ebenfalls unzulässig ist.

Angeblicher Vertragspartner ist im konkreten Fall laut dem übermittelten Schriftstück bzw. der angeblichen Kündigung eine MD Medien Design mit Sitz in Izmir in der Türkei. Betroffene können mit der erhaltenen Unterlage und einer Aussage zu den Anrufen eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeiinspektion machen oder diese zumindest am Telefon klar androhen, falls noch weitere Anrufe kommen sollten. So können die Strafbehörden tätig werden, um die bis dato nicht greifbaren Hintermänner hier ausfindig zu machen.

Außerdem können sich alle Unternehmer bzw. selbstständig Tätigen bei Erhalt solcher Angebote oder beim Einlangen von Rechnungen an den Schutzverband unter office@schutzverband.at wenden und wir prüfen dann, ob ihre Interessensvertretung (so wie unter anderem alle Wirtschaftskammern) bei uns Mitglied ist, um dann einschreiten zu können. Jedenfalls sollte vor einer rechtlichen Beratung nichts unterschrieben oder gar bezahlt werden.

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