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Neue Regelungen im Wettbewerbsrecht

07.01.2020

Das Jahr 2020 bringt auch für das Wettbewerbsrecht spannende Entwicklungen mit sich. So stehen mehrere Regelungen der Europäischen Union an, welche in Österreich umzusetzen sind. Das betrifft Themen wie Plattformen im Internet und unlautere Handelspraktiken im Lebensmittelsektor. Bereits im UWG umgesetzt ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, welche als UWG-Novelle 2018 letztes Jahr in Kraft getreten ist.

Zunächst wird die Verordnung der EU 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ab 12.7.2020 in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten, ohne dass es grundsätzlich einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. Hier sind allerdings Anpassungen im UWG geplant.

Weiters ist die Richtlinie der EU 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (= UTP-Richtlinie, „unfair trading practices“) bis spätestens 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Regelungen spätestens ab 1. November 2021 anzuwenden. Eine ausführliche Darstellung dazu finden Sie in unserer aktuellen Zeitschrift Recht und Wettbewerb Nr. 188, wobei sich eine Einfügung im Nahversorgungsgesetz anbieten würde.

Schließlich ist wie berichtet die Omnibus-Richtlinie der EU im Amtsblatt veröffentlicht worden. Hier erfolgt die Umsetzung zwar auch erst 2021, aber aufgrund der weitreichenden Auswirkungen für das Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht organisiert die ÖV in Kooperation mit dem Schutzverband eine Veranstaltung als ÖV-Experten-Scan am Dienstag, den 25.2 um 17h zu den Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis und die mögliche Umsetzung.

Einen Bericht über die Veranstaltung finden Sie unter Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://http://www.oev.or.at/?story=692

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