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Rechnung von Telefonbuch Marketing im Umlauf

24.01.2020

Eine Firma Telefonbuch Marketing SL mit Sitz in Calle Llorenc Vicens, 3-4, 07002 Palma in Spanien hat Ende letztes Jahres in Österreich in wettbewerbswidriger Weise unerbetene und damit generell unzulässige sowie außerdem irreführende Faxwerbung für ein "Telefonbuch" betrieben. So ist in großem Umfang eine Aussendung mit einem Korrekturabzug ungebeten, noch dazu als „offizieller“ Telefonbucheintrag, an zahlreiche Unternehmen in Österreich versendet worden, obwohl dies ausdrücklich verboten ist, und werden nun daraus unberechtigte Forderungen gestellt, wenn jemand die Daten korrigiert hat.

Gemäß § 107 österreichisches Telekommunikationsgesetz sind Anrufe ebenso wie das Senden von Fernkopien (also Faxe) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach und in Österreich auch bei Unternehmen unzulässig. Diese Bestimmung ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 58.000,-- bedroht. Außerdem wird bei dieser Aussendung und auch auf der Rechnung der Anschein erweckt, ein „offizieller“ österreichischer Telefonbuchanbieter mit einem Standort in Innsbruck zu sein, obwohl die Firma in Wahrheit in Spanien sitzt und offenbar nicht einmal Telefonbücher hier in Österreich verteilt werden.

Überdies ist im § 28a UWG für Österreich ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Telefon- oder ähnliche Register, mit Korrekturangeboten oder Ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. Der groß hervorgehobene Ausdruck „Telefonbuch“ mit vorausgefüllten Daten ruft aber den Eindruck hervor, dass hier schon ein Eintrag besteht oder zumindest ein Auftrag erteilt wurde, welcher nur mehr zu korrigieren ist. Die Hinweise im Kleingedruckten sind dabei in keinster Weise relevant und wurden außerdem wertlose Angebote vom österreichische Obersten Gerichtshof auch als Betrug verurteilt.

Hier ist bereits eine Intervention des Schutzverbandes für die zahlreichen Betroffenen im Laufen, wenn sie Mitglieder der Wirtschaftskammer oder einer anderen Interessensvertretung sind, welche auch im Schutzverband vertreten ist. Für weitere Fragen dazu kann man sich an office@schutzverband.at wenden.

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