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Cybercrime als Herausforderung der Zukunft

11.03.2020

Die Fälle von Cybercrime steigen, und einige Formen davon betreffen auch schwerpunktmäßig Unternehmen und damit den Schutzverband als Hüter der fairen Wettbewerbs im Sinne der Wirtschaft. Dabei unterstützen wir dort, wo wir nach dem UWG intervenieren bzw. beraten können. Zusätzlich steht bei technischen Fragen für betroffene Betriebe die Cybersecurity-Hotline der WKO unter 0800 888 133 rund um die Uhr zur Verfügung und bietet hier professionelle Hilfe.

Auch das Innenministerium und die Polizei sind sehr aktiv, wobei laut Bundeskriminalamt im Bereich der Internetkriminalität zuletzt bereits insgesamt 19.627 geahndete Straftaten pro Jahr vorliegen, was eine laufende Steigerung darstellt. Wenn jemand einen Verdacht auf Internetbetrug hat, kann man sich auch an folgende Adresse wenden: Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, Meldestelle Cybercrime, Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien, E-Mail: against-cybercrime@bmi.gv.at

Generell ist neben den bekannten technischen Sicherheitsmaßnahmen (Anti-Viren-Programm, externes Datenbackup, Besuch von Schulungen durch Mitarbeiter wie Veranstaltungen der Wirtschaftskammern etc.) auch wichtig, selbst seriös wirkende Anfragen bzw. Angebote via E-Mail, aber auch via Fax und vor allem am Telefon genau zu prüfen. Auch hier wird oft mit dem Hinweis auf "Google", "Microsoft" oder andere bekannte Namen versucht, entweder Viren zu verbreiten oder vor allem auch am Telefon Auftrage für letztendlich wertlose Online-Einträge zu erlangen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 107 österreichisches Telekommunikationsgesetz Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach und in Österreich auch bei Unternehmern generell unzulässig sind. Dieses unzulässige „Cold Calling“ ist mit einer Verwaltungsstrafe von über € 58.000,-- bedroht. Aufträge mittels Telefonwerbung sind aufgrund des Fruchtziehungsverbots generell ungültig. Bei Wertlosigkeit stellen solche Angebote laut dem Obersten Gerichtshof in Österreich auch einen klaren Betrug bzw. Wucher dar.

Und wenn bei solchen dubiosen Angeboten dann auch eine Rechnung oder Mahnung eines Inkassobüros einlangen sollte, kann man sich als Mitglied der Wirtschaftskammer oder einer anderen Kammer, welche durch den Schutzverband betreut wird, mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts an office@schutzverband.at wenden.

Außerdem ist auch im Internet Vorsicht geboten, weil immer mehr Websites reine Fake-Angebote sind. Zuletzt ist sogar ein Namensmissbrauch österreichischer Firmen mit betrügerischen Angeboten auf dem Onlineshop Alibaba erfolgt, welche der Schutzverband gemeinsam mit der Außenwirtschaft Österreich erfolgreich unterbinden konnte. Eine Übersicht über aktuelle Warnungen findet sich insbesondere auf der Watchlist Internet unter https://www.watchlist-internet.at

Hier kann man auch überprüfen, ob eine Webseite seriös ist, indem man eine entsprechende Liste checkt. Schließlich spielt auch hier das aktuelle Thema "Coronavirus" eine Rolle, weil Fake-Shops Atemschutzmasken verkaufen. Im Jahr 2018 sind allein bei der Watchlist Internet über 2800 Fake-Shops und Markenfälscher gemeldet worden.

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