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Täuschende Anrufe zur angeblichen Aktualisierung eines Brancheneintrags unter Bezeichnungen wie Gewerberegister oder Firmenkatalog

24.06.2021

Aktuell kursiert wieder laufend unerbetene Telefonwerbung unter deutschen Nummern mit irreführenden Behauptungen und dann nachfolgend Übersendung einer E-Mail mit Aufforderung zur Unterschrift und Rücksendung eines Formulars bei Unternehmen. Das stellt einen klaren Schwindel dar, weil mit der behaupteten Notwendigkeit einer Kündigung in Wahrheit ein neuer Auftrag unlauter erlangt werden soll.

Unternehmer aus ganz Österreich erhalten aktuell unerbetene und damit unzulässige Anrufe insbesondere von Anbietern aus Deutschland unter Bezeichnungen wie Gewerberegister GRD, Gewerbebuch SGW, Online Firmenkatalog OFK oder Brandt Reklame. Dabei wird am Telefon behauptet, dass man so schnell wie möglich ein per Mail zugesandtes Dokument unterzeichnen müsse, damit ein angeblich bereits laufender Vertrag automatisch auslaufen kann bzw. gekündigt wird.

Bei diesem Dokument scheint dann die Eintragung des angesprochenen Unternehmens auf, welche offenbar von irgendwo erlangt worden ist. In Wahrheit wollen diese Betrüger mit ihrem Drängen auf eine Unterschrift oft mit mehrfachen Anrufen einen ganz neuen kostenpflichtigen und letztendlich wertlosen Vertrag erschleichen. Ein echter Vertragspartner ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, sondern werden nur die genannten Fantasiebezeichnungen angegeben.

ACHTUNG: Besonders perfide ist diese Vorgangsweise, weil die Notwendigkeit einer Kündigung nicht nur am Telefon behauptet wird, sondern im Dokument selber auch noch mit hervorgehobenen Hinweisen wie "Läuft automatisch aus!" dieser falsche Eindruck verstärkt wird.

Wie können Sie sich vor dieser Form von Betrugsversuch schützen:
• Grundsätzlich sollten Sie keinesfalls etwas unterzeichnen oder zurücksenden, ohne dass ganz genau allenfalls auch über Wirtschaftskammer oder anderen Stellen überprüft zu haben.
• Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen, weil Unternehmer kein generelles Rücktrittsrecht haben.
• Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können.

Um solche dubiosen Angebote prüfen zu lassen, egal ob sie per Mail, Fax oder Post kommen, stehen die Wirtschaftskammer bzw. die Interessensvertretung sowie der Schutzverband bei einer Mitgliedschaft unter office@schutzverband.at zur Verfügung.

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