Aktuelle Meldungen

Umsetzung der Omnibus-Richtlinie im UWG bald veröffentlicht

09.12.2021

Durch die sogenannte Omnibus-Richtlinie werden als Paket- bzw Omnibuslösung gleich vier bestehende EU-Richtlinien geändert: die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnissen - Preisangabenrichtlinie (98/6/EG), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/59 EG) und die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG).

Insbesondere für den Handel bedeutet diese EU-Richtlinie Änderungen vor allem in folgenden Punkten:

• Die Verbraucherrechte-Richtlinie wird in ihrem Anwendungsbereich erweitert. So gelten die dortigen Regelungen künftig auch für Verträge rund um digitale Inhalte aus der Cloud und digitale Dienstleistungen.
• Die Widerrufsbelehrung ändert sich. Auch hier betreffen die Neuerungen unter anderem den Umgang mit digitalen Inhalten, die als Download zur Verfügung gestellt werden.
• Bei Fernabsatzverträgen müssen Online-Händler ab sofort mehr Kontaktinformationen bereitstellen.
• Wird dem Verbraucher ein personalisierter Preis angezeigt, der elektronisch bzw automatisch ermittelt wurde, muss dieser darauf hingewiesen werden.
• Änderungen und strengere Regelungen bei Preissenkungen und beim Preisangabenrecht: Bei jeder Preisermäßigung muss der vorherige Preis angegeben werden.
• Zur Echtheit von Kundenbewertungen muss der Unternehmer darüber informieren, wie er diese sicherstellt.
• Werden auf Marktplätzen Rankingmechanismen verwendet, muss der Verbraucher dazu umfassend informiert werden.
• Auf Marktplätzen besteht eine erweiterte Kennzeichnungspflicht darüber, ob der Anbieter privat oder gewerblich ist.
• Waren unterschiedlicher Qualität dürfen EU-weit nicht als identisch vermarktet werden.

In Deutschland ist diese Richtlinie bereits durch das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ (vom 10.8.2021, dBGBl 2021 Teil I Nr. 53) umgesetzt werden. Dieses Gesetz verbessert laut dem zuständigen deutschen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle und ermöglicht eine wirksamere Durchsetzung des Verbraucherrechts. Hierfür enthält der Entwurf Regelungen zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei Rankings und Verbraucherbewertungen.

Verbraucher erhalten zudem einen Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmern gegen verbraucherschützende Vorschriften des UWG. Bei weitverbreiteten Verstößen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegen Vorschriften, die die Richtlinie 2005/29/EG umsetzen, erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, im Rahmen von gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen ein umsatzabhängiges Bußgeld zu verhängen. Die neue Öffnungsklausel wird für Verschärfungen der für Kaffeefahrten geltenden Regelungen über Wanderlager (im Sinne der deutschen Gewerbeordnung) genutzt. Darüber hinaus sind Klarstellungen zum Anwendungsbereich des UWG vorgesehen, insbesondere zur Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung und kommerzieller Kommunikation im Internet.

Über die noch nicht vorliegende österreichische Umsetzung werden wir gleich nach Veröffentlichung bzw. Beginn der laut Mitteilung beim Forum Wettbewerbsrecht in den nächsten Wochen geplanten Begutachtung berichten. Die Umsetzung dieser Omnibus-Richtlinie wird in Österreich und Deutschland dann mit 28. Mai 2022 in Kraft treten.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)