Aktuelle Meldungen

Irreführende Kundengewinnung durch Anrufe und E-Mails

13.10.2022

Unternehmer aus ganz Österreich erhalten aktuell wieder unerbetene und damit unzulässige Anrufe insbesondere von einem Anbieter wie der Firmen „Besser-Gefunden“. Dabei wird von der Person am Telefon behauptet, dass man so schnell wie möglich ein per Mail von info.bessergefunden@gmail.com zugesandtes Dokument unterzeichnen müsse, damit ein angeblich bereits laufender Vertrag automatisch auslaufen kann bzw. gekündigt wird. Ohne eine solche Unterschrift würde weitere Gebühren anfallen, während in Wahrheit das Gegenteil der Fall ist und damit ein neuer Auftrag erschlichen werden soll.

ACHTUNG: Diese Kündigungsformulare sind gar keine Kündigung, sondern ein Vertragsangebot. Wer das Dokument nicht genau liest, wird in eine Falle gelockt. Diese Anbieter versuchen die Unternehmer durch ihre Unterschrift auf diesem vermeintlichen Kündigungsformular in einen Vertrag zu verwickeln. Man will mit der Unterschrift die Bestätigung bekommen, dass ein kostenpflichtiger Anzeigentext geschalten wird, obwohl das gar nicht vom Empfänger beabsichtigt ist. Im Kleingedruckten des vermeintlichen Kündigungsformular steht dann nämlich, dass man die Vorlage zur Veröffentlichung freigibt und einen Anzeigenvertrag gleich für weitere Jahre abschließen soll.

Wie läuft diese unlautere Kundengewinnung ab:

- Unternehmen werden von einem Call-Center telefonisch kontaktiert.
- Die Person am Telefon erklärt, dass bei dem angeblichen Verlag eine kostenpflichtige Werbeanzeige in seine Firmenverzeichnis beauftragt wurde. Diese kann aber noch storniert werden. Dafür müssen Sie umgehend ein Kündigungsformular unterschreiben und zurück senden.
- Nach dem Gespräch erhält man via Mail das vermeintliche Kündigungsformular. Es ist bereits mit den Firmenangaben ausgefüllt. Die fett formatierte Anmerkung „Keine automatische Verlängerung!!!“ (oder auch "Läuft automatisch aus!!!") neben dem Unterschriftfeld suggeriert, dass man eine Kündigung unterschreibt. Dem ist aber überhaupt nicht so.
- Dieses Kündigungsformular ist nämlich keine Kündigung, sondern ein Vertragsangebot. Wer das Dokument nicht genau liest, wird in eine Falle gelockt. Dieser "Verlag" versucht durch die Unterschrift auf diesem vermeintlichen Kündigungsformular einen Vertrag zu erlangen.
- Im Kleingedruckten des vermeintlichen Kündigungsformular steht nämlich, dass man die Vorlage zur Veröffentlichung freigibt und den Anzeigenvertrag für mehrere abschließt. Dieser Vertrag ist aus unserer Sicht aufgrund der Täuschung, Unbestimmtheit und auch laesio enormis ungültig, wobei man das aber bei einer Rechnung beeinspruchen muss.
- Der Verlag wird sich auf die Unterschrift berufen und zur Zahlung der Gebühren auffordern. Vielleicht wird man auch sehr aufdringlich per E-Mail und Telefon kontaktiert werden. Auch Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros sind möglich. Deshalb ist ein Widerspruch und auch die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsservice der Wirtschaftskammer oder einer anderen Interessensvertretung jedenfalls zielführend.

Wie können Sie sich vor dieser Form von Betrugsversuch schützen:

• Generell sollten Sie keinesfalls etwas unterzeichnen oder zurücksenden, ohne dass ganz genau allenfalls auch über Wirtschaftskammer oder sonstige rechtliche Unterstützung überprüft zu haben!
• Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen!
• Überprüfen Sie die Mailadresse – eingetragene Firmen verfügen über eine eigene Firmendomain, eine nachvollziehbare Anschrift und am besten einen Sitz in Österreich samt Eintragung im Firmenbuch und Gewerberegister!
• Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!

Um solche dubiosen Angebote prüfen zu lassen, egal ob sie per Mail, Fax oder Post kommen, stehen die Wirtschaftskammer bzw. die Interessensvertretung sowie der Schutzverband unter office@schutzverband.at zur Verfügung.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)