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Unerbetene Branchenbuch-Eintragungsangebote vom Gewerbe-Datenanzeiger

16.11.2022

Unerbetene E-Mail-Werbung betreiben derzeit die – nicht greifbaren – Hintermänner eines „Gewerbe-Datenanzeigers“. Österreichische Unternehmen erhalten per E-Mail unerbeten die Mitteilung von einer angeblich in Spanien ansässigen „IPMS Media Service SL“, die jedoch tatsächlich nicht einmal registriert ist.

Der Begleittext lautet wie folgt:
„Im Gewerbe-Datenanzeiger gewährleisten nur die vollständigen und aktuellen Firmen- und Betriebsdaten eine für Gewerbetreibende und Verbraucher erfolgreiche Empfehlung.
Prüfen Sie bitte die Daten zum Basiseintrag und senden Sie uns das PDF im Anhang bis zum (Datum) bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung zurück.“

Im irreführenden Korrekturabzug als E-Mail-Anhang sind einige Unternehmensdaten vorausgefüllt, wobei zur Datenüberprüfung (Ergänzung oder Korrektur) bei Annahme aufgefordert wird. Die Kosten und zweijährige Laufzeit sowie die Online-Eintragung unter „gewerbe-datenanzeiger.at“ sind bloß dem Kleingedruckten zu entnehmen.
Neben einem Verstoß gegen § 174 TKG wegen unerbetener E-Mail-Werbung liegt hier eine gemäß § 28a UWG irreführende Korrekturabzugswerbung vor.

Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich bei Mitgliedschaft Ihrer Interessensvertretung beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb gerne an uns unter office@schutzverband.at wenden.

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