Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG

I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen
 1.Handlungen unlauteren Wettbewerbes
 § 1Unlautere Geschäftspraktiken
 § 1aAggressive Geschäftspraktiken
 § 2Irreführende Geschäftspraktiken
 § 2aVergleichende Werbung
 § 3(Weiter zum Text:)
 § 4(Weiter zum Text:)
 § 5Einziehung
 § 6(Weiter zum Text:)
 § 6a(Entfällt)
 § 7Herabsetzung eines Unternehmens
 § 8Geografische Angaben
 § 9Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens
 § 9a(Entfällt)
 § 9b(Entfällt)
 § 9cVerkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen
 § 9c(Entfällt)
 § 10Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
 (1)Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes dem Bediensteten oder Beauftragten eines Unternehmens Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um durch unlauteres Verhalten des Bediensteten oder Beauftragten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen eine Bevorzugung für sich oder einen Dritten zu erlangen, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
 (2)Die gleiche Strafe trifft den Bediensteten oder Beauftragten eines Unternehmens, der im geschäftlichen Verkehr Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, damit er durch unlauteres Verhalten einem anderen beim Bezug von Waren oder Leistungen im Wettbewerb eine Bevorzugung verschaffe.
 (3)Die Abs 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die Tat nach anderen Bestimmungen mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht ist.
 (4)Die Verfolgung findet nur auf Verlangen eines nach § 14 erster Satz zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruches Berechtigten statt.
 § 11Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
 § 12Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
 § 13Zivilrechtliche Ansprüche im Falle des § 10
 2.Allgemeine Bestimmungen
 3.Zivilrechtliche Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen
Anhang
Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten

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