Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG

I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen
 1.Handlungen unlauteren Wettbewerbes
 § 1Unlautere Geschäftspraktiken
 § 1aAggressive Geschäftspraktiken
 § 2Irreführende Geschäftspraktiken
 § 2aVergleichende Werbung
 § 3(Weiter zum Text:)
 (1)Ist die in der irreführenden Geschäftspraktik enthaltene falsche Angabe in einer durch eine Zeitung veröffentlichten Mitteilung enthalten, die sich als eine von der Schriftleitung ausgehende Empfehlung des Unternehmens eines anderen darstellt, so besteht gegen den Herausgeber oder Eigentümer der Zeitung ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Mitteilung.
 (2)Die Anspruchsberechtigung (§ 14 erster Satz) richtet sich nach dem Unternehmen, auf das sich die empfehlende Mitteilung bezieht.
 § 4(Weiter zum Text:)
 § 5Einziehung
 § 6(Weiter zum Text:)
 § 6a(Entfällt)
 § 7Herabsetzung eines Unternehmens
 § 8Geografische Angaben
 § 9Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens
 § 9a(Entfällt)
 § 9b(Entfällt)
 § 9cVerkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen
 § 10Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
 § 11Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
 § 12Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
 § 13Zivilrechtliche Ansprüche in den Fällen der §§ 10 bis 12
 2.Allgemeine Bestimmungen
II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen
Anhang

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