Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG
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I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen |
| 1. | Handlungen unlauteren Wettbewerbes |
| § 1 | Unlautere Geschäftspraktiken |
| § 1a | Aggressive Geschäftspraktiken |
| § 2 | Irreführende Geschäftspraktiken |
| § 2a | Vergleichende Werbung |
| § 3 | (Weiter zum Text:) |
| § 4 | (Weiter zum Text:) |
| § 5 | Einziehung |
| § 6 | (Weiter zum Text:) |
| § 6a | (Entfällt) |
| § 7 | Herabsetzung eines Unternehmens |
| (1) | Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Unternehmen eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Unternehmens, über die Waren oder Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Schadenersatz verpflichtet. Der Verletzte kann auch den Anspruch geltend machen, dass die Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen unterbleibe. Er kann ferner den Widerruf und dessen Veröffentlichung verlangen. |
| (2) | Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist der Anspruch auf Unterlassung nur zulässig, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet sind. Der Anspruch auf Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit der Tatsachen kannte oder kennen mußte. |
| § 8 | Geografische Angaben |
| § 9 | Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens |
| § 9a | (Entfällt) |
| § 9b | (Entfällt) |
| § 9c | Verkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen |
| § 9c | (Entfällt) |
| § 10 | Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten |
| § 11 | Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
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| § 12 | Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Missbrauch anvertrauter Vorlagen
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| § 13 | Zivilrechtliche Ansprüche im Falle des § 10 |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen |
| 3. | Zivilrechtliche Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen |
II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
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III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen
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Anhang
Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten |