§ 9a (Zugabenverbot) wurde mit dem Kartell- und Wettbewerbs-Änderungsgesetz 2012 aufgehoben, nachdem er zuvor vom OGH (4 Ob 208/10g) aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH (C-540/08) und der von diesem festgestellten Europarechtswidrigkeit als nicht mehr allgemein anwendbar angesehen wurde.