1.2 Behinderung

Sittenwidrige Boykottaufforderung eines Reiseveranstalters

(OGH 8.7.1990, 4 Ob 352/80, zB ÖBl 1981, 13 - Reiseveranstalter-Boykott I)

Die Beklagte und der Kläger traten in Österreich beide als Reiseveranstalter auf und schlossen mit den Reisebüros, die ihre Leistungen vermittelten, Agenturverträge ab. Die Beklagte kündigte in einem Schreiben an ihre Vertragspartner an, daß sie mit jenen Reisebüros das Vertragsverhältnis jedenfalls aufkündigen müßte, welche auch mit dem Kläger ein Agenturverhältnis eingehen würden. Daraufhin wurde von diesem eine Unterlassungsklage eingebracht.

Nach Ansicht des OGH waren die Reisebüros als Vertragspartner in diesem Fall weder auf Grund des Gesetzes noch nach dem Inhalt ihrer Verträge zur Unterlassung des Abschlusses gleichartiger Verträge verpflichtet. Mangels eines gerechtfertigten Anlasses mußte vielmehr die Drohung der Beklagten, ihre eigenen Agenturverträge allen Reisebüros aufzukündigen, die einen gleichartigen Vertrag mit dem Kläger abschließen, als sittenwidrige Boykottaufforderung im Sinne des § 1 UWG angesehen werden. Es wurde daher der Beklagten verboten, eine solche Ankündigung weiter zu verbreiten.

Zugehörige Paragraphen des UWG:

§ 1 Unlautere Geschäftspraktiken

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