Beschwerde für Unternehmer
Das Wettbewerbsrecht ist für Unternehmer ein wichtiges Instrument, um dafür zu sorgen, daß sich kein Mitbewerber einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen kann. So kann man bei einem Wettbewerbsverstoß als Mitbewerber selber klagen.
Außerdem kann man sich an die gesetzliche Interessensvertretung wenden, der man angehört. Anzeigen zur unbefugten Gewerbeausübung sind mit den entsprechenden Nachweisen an die örtliche zuständige Gewerbebehörde zu richten.
Außerdem kann eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde unter BWB eingebracht werden, welche in einem eigenen Referat Verstöße gegen das UWG behandelt.
Bei anstößigen Darstellungen oder Formulierungen, so etwa bei sexistischem oder rassistischem Inhalt, kann man eine Online-Beschwerde beim Österreichischen Werberat einbringen.
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