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Allgemeine Warnung vor Schwindelfirmen

29.01.2024

Im Zuge der Unternehmensgründung sowie im normalen Geschäftsbetrieb erhalten UnternehmerInnen regelmäßig irreführend gestaltete Aussendungen und unerbetene Anrufe von diversen Branchenverzeichnissen. Teilweise wird auch gleich zur Zahlung einer bestimmten Summe aufgefordert. Alle Informationen dazu finden Sie im ganz unten abrufbaren Warnfolder.

GENERELL WIRD FOLGENDES EMPFOHLEN:

- Bei unerbetenen Werbeanrufen grundsätzlich immer gleich auflegen und sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Sollte wiederholt angerufen werden, klar auf die Unzulässigkeit dieser Telefonate in Österreich gemäß § 174 TKG hinweisen und mit
einer Anzeige drohen.

- Nichts unterschreiben oder zur Einzahlung bringen, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann, vor allem nicht auf ein ausländisches Konto.

- Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein sehr kritisch gegenüberstehen, auch wenn mit angeblich karitativen oder im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen geworben oder von einem aktuellen Angebot gesprochen wird. Am besten auch
keine Termine vereinbaren, sondern sich ein Angebot schriftlich zusenden lassen.

- Im Zweifelsfall nie gleich ein Angebot unterschreiben, sondern sich eine Bedenkzeit erbeten, weil Unternehmer auch bei Haustür- und Auswärtsgeschäften kein allgemeines Rücktrittsrecht haben und bei einer Täuschung dann nur versuchen können, sich auf eine Irrtumsanfechtung oder laesio enormis zu berufen.

- Grundsätzlich nie auf mündliche Aussagen vertrauen, sondern immer den schriftlichen Vertragstext lesen, weil mündliche Zusagen später schwer beweisbar sind.

- Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen, also sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, gibt es nur mehr im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

- Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen gar keine entgeltlichen Pflichteintragungen und dergleichen, vor allem nicht für Neugründer.

- Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können, weil jedes Handeln dem Unternehmen voll zuzurechnen ist.

- Bei der Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer bzw sonstigen Interessensvertretung oder dem Schutzverband (office@schutzverband.at) in Zweifelsfällen anfragen.

Einige exemplarische Beispiele finden Sie im hier angehängten Warnfolder, welcher gerne mit der Quelle www.schutzverband.at veröffentlicht werden kann.

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