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Verpflichtungen für Gatekeeper aus dem Digital Markets Act

07.03.2024

Der DMA zielt darauf ab, die digitalen Märkte in der EU fairer zu machen und legt neue Regeln für definierte Plattformdienste wie Suchmaschinen, Online-Marktplätze, App-Stores, Online-Werbung und Messaging fest, was den europäischen Unternehmen und Endnutzern neue Rechte gibt.

In der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer, die auf die Dienste der (derzeit) sechs Gatekeeper Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, haben damit neue Möglichkeiten. Unternehmen werden beispielsweise durch folgende Rahmenbedingungen im digitalen Bereich abgesichert:

- Faire Behandlung und gleiche Wettbewerbsbedingungen, wenn sie mit Gatekeeper-Diensten auf ihren Plattformen konkurrieren.
- Beantragung der Interoperabilität mit den Diensten der Gatekeeper, um neue innovative Dienste anbieten zu können.
- Verkauf von Apps über alternative Kanäle als die App-Stores des Gatekeepers.
- Zugriff auf Daten, die durch Aktivitäten auf den Plattformen der Gatekeeper generiert werden.
- Werbung mit Angeboten und Abschluss von Verträgen mit Kunden außerhalb der Plattform des Gatekeepers.

Die Endnutzer werden im digitalen Raum in Europa mit diesen rechtlichen Vorgaben in der Lage sein:

- Entscheidungsfreiheit einzufordern und damit nicht an die Standardentscheidungen der Gatekeeper gebunden sein, indem beispielsweise alternative App-Stores und Dienste zu den von den Gatekeepern angebotenen ausgewählt werden können.
- Bessere Kontrolle über seine Daten zu haben, indem man entscheiden kann, ob der Gatekeeper seine Konten verknüpfen kann und so die persönlichen Daten über verschiedene Dienste hinweg verfolgen und kombinieren kann.
- Einfaches Abrufen, Übertragen und Verwenden von Daten von einem Dienst oder einer App zu einem anderen umzusetzen, was lückenlose Datensicherungen und den Wechsel zwischen verschiedenen Diensten ermöglicht.
- Nutzung von alternativen elektronischen Identifizierungs- oder In-App-Zahlungsdienste.

Die Gatekeeper begannen vor Ablauf der Frist mit der Erprobung von Maßnahmen zur Einhaltung des DMA, was Rückmeldungen von Dritten auslöste. Ab heute sind Gatekeeper verpflichtet, ihre effektive Einhaltung des DMA nachzuweisen und die ergriffenen Maßnahmen in Compliance-Berichten darzulegen. Die öffentliche Fassung dieser Berichte ist auf der speziellen DMA-Website der Kommission zugänglich. Außerdem müssen die benannten Gatekeeper der Kommission eine unabhängig geprüfte Beschreibung aller für die Erstellung von Verbraucherprofilen verwendeten Techniken sowie eine nicht vertrauliche Fassung des Berichts vorlegen.

Die Kommission wird die Berichte über die Einhaltung der Vorschriften analysieren und bewerten, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind, um die Ziele der einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erreichen. Die Bewertung der Kommission wird sich auch auf die Beiträge interessierter Interessenträger stützen, unter anderem im Rahmen der Compliance-Workshops, bei denen Gatekeeper aufgefordert werden, ihre Lösungen vorzustellen.

Die Kommission kann förmliche Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und dabei das gesamte zur Verfügung stehende Instrumentarium nutzen, um den DMA durchzusetzen. Hat die Kommission den Verdacht, dass ein Verstoß gegen den DMA vorliegt, kann sie ein Verfahren zur Untersuchung des potenziellen Verstoßes einleiten. Im Falle eines Verstoßes kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, die im Wiederholungsfall bis zu 20 % betragen können. Darüber hinaus ist die Kommission befugt, im Falle systematischer Verstöße zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie zB die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot des Erwerbs zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systemischen Nichteinhaltung durch den Gatekeeper.

Rechtlicher Hintergrund

Der DMA bildet zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) ein einheitliches Regelwerk, das in der gesamten EU gilt, um laut der Intention des europäischen Gesetzgebers einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind, und um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Ziel des DMA ist es, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Diese unmittelbar anwendbare europäische Verordnung reguliert Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die ein wichtiges Tor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern darstellen und deren Position ihnen die Macht verleihen kann, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.

Am 5. September 2023 benannte die Kommission sechs Gatekeeper – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft – und 22 ihrer wichtigsten Plattformdienste. Nach ihrer Benennung hatten die Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die vollständige Liste der Verpflichtungen aus dem DMA zu erfüllen. Die Kommission hat einen Jahresbericht über die Umsetzung des DMA im Jahr 2023 und die Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele veröffentlicht.

Am 1. März 2024 erhielt die Kommission Mitteilungen von Booking, ByteDance und X, dass ihre Dienste möglicherweise die DMA-Schwellenwerte erreichen, wodurch sie diesen neuen EU-Vorschriften für Gatekeeper-Plattformen unterliegen könnten. Die Kommission wird innerhalb von 45 Arbeitstagen, dass heißt spätestens bis zum 13. Mai 2024, über diese Notifizierungen entscheiden.

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