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EU-Kommission veröffentlicht Bericht über die Wettbewerbspolitik im Jahr 2023

13.03.2024

Der jährliche Wettbewerbspolitik-Bericht der EU-Kommission richtet sich primär an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Er ist darüber hinaus aber auch für die nationalen Regierungen sowie generell für alle mit dem EU-Wettbewerbsrecht befassten Einrichtungen, Unternehmen und Rechtsanwender in den einzelnen Mitgliedstaaten von Interesse. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen und Vorhaben in diesem Bereich und enthält detaillierte Informationen sowohl über die wichtigsten politischen und legislativen Initiativen als auch über die Entscheidungen der Kommission im Berichtsjahr.

Im Bericht wird zunächst allgemein die wichtige Rolle der Wettbewerbspolitik für den Binnenmarkt hervorgehoben und erläutert, wie ein zweckmäßiger wettbewerbspolitischer Rahmen die politischen Prioritäten der Kommission im Hinblick auf eine zunehmend digitale und auch umweltfreundlichere Wirtschaft unterstützen kann. So hat die Kommission auch im vergangenen Jahr die zeitgemäße Adaptierung der Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen und Leitlinien fortgesetzt, um sicherzustellen, dass alle Durchsetzungsinstrumente effektiv zum Einsatz gebracht werden können.

Das Jahr 2023 wird im Bericht als ein weiteres herausforderndes Jahr für die EU beschrieben. Russlands anhaltender Angriffskrieg gegen die Ukraine und die generell zunehmenden geopolitischen Spannungen erinnerten daran, wie vernetzt die Welt sei. Die Kommission habe daher rasch gehandelt und verschiedene Maßnahmen insbesondere auch im Bereich der staatlichen Beihilfen gesetzt, um die negativen Auswirkungen dieser Ereignisse auf die EU-Wirtschaft abzumildern. Die EU-Wettbewerbspolitik konnte, so die Kommission, auf diese Weise auch im Jahr 2023 zur wirtschaftlichen Erholung und zur Bewältigung des grünen und digitalen Wandels einen wichtigen Beitrag leisten.

Die digitale Revolution habe die globale Reichweite von allen Unternehmen vergrößert. Die rasanten Marktentwicklungen stellten die Wettbewerbshüter vor neue Herausforderungen. Als eine der größten Problemstellungen sieht die Kommission – sowohl bei der Durchsetzung des Kartellrechts im engeren Sinne als auch bei der Fusionskontrolle – die Frage an, wie die relevanten Märkte bei dynamischen Marktentwicklungen zu definieren seien (siehe dazu die jüngst veröffentlichte Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union vom 8.2.2024, C(2023) 6789 final).

Die Politik der staatlichen Beihilfen wurde nach Angaben der Kommission durch globale und politische Trends grundlegend in Frage gestellt. Soweit geopolitische Entwicklungen hier die Interessen der EU in Frage stellen könnten, müsse die EU der grundlegenden Logik der Beihilfenkontrolle jedoch in jedem Fall treu bleiben, denn Wettbewerbsfähigkeit entstehe durch Wettbewerb und nicht durch Subventionen und öffentliche Gelder. Es dürften generell keine Bedingungen geschaffen werden, die zu einem Subventionswettlauf führen. Der Bericht betont zudem, dass jede staatliche Unterstützung gezielt und befristet sein müsse und staatliche Beihilfen mit den politischen Zielen der EU wie dem Grünen Deal und der Europäischen Säule sozialer Rechte in Einklang stehen sollten. Der Bericht enthält daher eine umfassende Analyse des Problems der staatlichen Beihilfen für Unternehmen aus Drittstaaten und ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt.

Neben den Ausführungen der Kommission zu wettbewerbspolitischen Fragestellungen finden werden in dem Jahresbericht insbesondere auch nachstehende, in Schlagworten angeführte wettbewerbsrechtlichen Themen behandelt:
- Neu überarbeitete Regeln für horizontale Kooperationsvereinbarungen
- Kfz-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) verlängert
- Evaluierung der Regeln zu Technologietransfervereinbarungen
- Vorbereitungen für neue Leitlinien zur Anwendung von Artikel 102 AEUV
- Fusionsvereinfachungspaket angenommen
- Fortsetzung der Evaluierung der Verordnung 1/2003
- Aktualisierung der Vorschriften und Leitlinien für staatliche Beihilfen
- Überarbeitete allgemeine De-minimis-Verordnung verabschiedet
- Kartellrechtliche Durchsetzung im Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektor
- Neue ergänzende Binnenmarktinstrumente wie DSA und FSR

Der zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in englischer Sprache verfügbare Text des Berichts kann (samt einem Vorwort der zuständigen Kommissarin und einem umfassenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen) auf der Website Annual reports - European Commission (europa.eu) abgerufen werden.

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