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Niedrigster Verkaufspreis von 30 Tagen bei Preisermäßigung zukünftig anzugeben

Unter dem Titel "Die zu lösenden Rätsel der Omnibus-Richtlinie" behandelt Hannes Seidelberger in einem Editorial der deutschen renommierten Fachzeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), Ausgabe 1/2021 einen wichtigen Aspekt der sogenannten Omnibus-Richtlinie als Teil des "New Deal for Consumers" der Europäischen Union.
Dieses Paket mit einer Änderung von vier Richtlinien der EU enthält auch eine Ergänzung der Preisangabenrichtlinie, welche einige offene Aspekte in sich trägt. Konkret wird im neu geschaffenen Art. 6a der PreisangabenRL eine zusätzliche Pflicht für Händler normiert, bei Preisermäßigungen neben dem Prozentsatz nun auch den niedrigsten eigenen Verkaufspreis in Bezug auf einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen anzugeben. Die praktische Durchführbarkeit dieser Bestimmung für den Handel erscheint fraglich, ebenso wie deren Auslegung.

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