2.1 Irreführung über den Preis

Irreführung über die Warenvorräte

(OGH 12.8.1998, 4 Ob 190/98, zB ÖBl 1999, 27 – Aktionsmarkt)

Die Beklagte als Händlerin mit Waren aller Art bewarb in einem Inserat in einer Tageszeitung unter der Bezeichnung „Aktionsmarkt“ mit der Überschrift „Bestpreis“ neben anderen Artikeln einen Einhandwinkelschleifer und eine Bohrmaschine um je S 99,90. Um 12.45 Uhr an dem ersten Tag der im Inserat angekündigten Aktion waren diese beiden angekündigten Waren allerdings nicht mehr lagernd. Der Schutzverband sah darin eine Irreführung über die Warenvorräte und brachte eine Unterlassungsklage ein.

Der OGH führte dazu aus, daß nach ständiger Rechtsprechung die von Gewerbetreibenden angepriesenen Waren von zufälligen Lieferschwierigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen im Einzelfall abgesehen in genügender Menge auch tatsächlich vorhanden und zu haben sein muß. Wird nämlich im Einzelfall der Verkauf bestimmter Waren werbemäßig angekündigt, dann erwartet der Kunde, daß sie für eine gewisse Zeitdauer in einer ausreichenden Menge vorhanden sind und die Nachfrage gedeckt ist. Andernfalls wird er über die Vorratsmenge irregeführt und damit verleitet, andere Waren zu kaufen, die vorrätig sind.

Ist das angebotene Produkt wie in diesem Fall aber bereits am ersten Tag des Angebots ausverkauft, muß auf unzureichende Warenvorräte geschlossen werden. Auch der Hinweis „Solange der Vorrat reicht“ entbindet den Händler nicht von der Verpflichtung, auch tatsächlich ein seiner Ankündigung entsprechendes ausreichendes Warenlager bereitzustellen.

Schließlich würde die Bezeichnung Aktionsmarkt im konkreten Fall nur auf ein befristetes, besonders günstiges Angebot unterschiedlicher Waren hinweisen. Daraus ließe sich aber nicht schließen, daß der eine oder andere Aktionsposten schon nach Stunden vergriffen sein könnte. Da dies aber der Fall war, wurden Kunden über die Vorratsmenge irregeführt und gegen § 2 UWG verstoßen. Die Beklagte wurde daher zur Unterlassung dieser Ankündigung bei fehlender Vorratsmenge verurteilt.

Zugehörige Paragraphen des UWG:

§ 2 Irreführende Geschäftspraktiken

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