Das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht stammt aus den 20er Jahren und hat in seiner Entwicklung eine immer größer werdende Bedeutung erlangt. Es erfüllt die wichtige Aufgabe, Spielregeln für den unternehmerischen Wettbewerb zu schaffen und zu definieren.

Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass sich kein Unternehmer einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den Mitbewerbern verschafft. Allerdings ist nicht beabsichtigt, kreative Werbemaßnahmen grundsätzlich zu verhindern.

Vielmehr soll allen Unternehmern unabhängig von Ihrer Größe und Marktbedeutung Chancengleichheit garantiert und der freie Leistungswettbewerb gesichert werden. Die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stellen somit die äußersten Schranken dar, innerhalb derer sich der Wettbewerb abzuspielen hat.

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