Aufgaben und Ziele des Vereins

>>Wo kein Kläger, da kein Richter<<

Dieser Grundsatz gilt für das Wettbewerbsrecht wie für kaum ein anderes Rechtsgebiet.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

  • setzt sich im Interesse der Wirtschaft für einen fairen Wettbewerb und die Chancengleichheit aller Unternehmer ein. Er interveniert bei Wettbewerbsverstößen und trägt durch die Führung von Wettbewerbsprozessen bis zum OGH zur Rechtsfortbildung bei.
     
  • informiert über die Neuerungen des Wettbewerbsrechts. Seine erstmals im April 1955 herausgegebene Mitgliederzeitschrift >>Recht und Wettbewerb<< erscheint regelmäßig mit bisher mehr als 150 Ausgaben. Weiters wird auf dieser Webseite ein Überblick über die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht geboten, regelmäßig über die aktuelle Judikatur zu diesem Thema und auch über diesbezügliche Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten. Schließlich gibt er auch die Wettbewerbsfibel heraus.

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