Aktuelle MeldungenBericht zum WKO-Wettbewerbssymposium 2024
26.11.2024Das von der Abteilung für Rechtspolitik der WKO organisierte Symposium fand heuer am 26. November 2024 in der Wirtschaftskammer Österreich statt. Als Hybridveranstaltung konnte das Symposium von den Teilnehmern auch online als Live-Stream verfolgt werden. Die bereits zum 21. Mal abgehaltene Veranstaltung stand dieses Jahr unter dem Generalthema „Entwicklungen 2024 – Ausblick 2025“.
Am Beginn der von Dr. Theodor Taurer (WKO) moderierten Tagung stand eine Keynote von Dr. Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der unabhängigen Strom- und Gas-Regulierungsbehörde E-Control. Als sektorspezifischer Wettbewerbsbehörde kommt dieser Einrichtung eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer effizienten und transparenten Energieversorgung Österreichs zu. Dr. Urbantschitsch erläuterte umfassend die gegenwärtige Situation auf dem österreichischen Gas- und Strommarkt, auf dem nach wie vor zu wenig Wettbewerb bestehe, was auch an den zahlreichen Kreuzbeteiligungen zwischen den heimischen Anbietern liege. Darüber hinaus werde aber auch von den Konsumenten die Möglichkeit, die Anbieter zu wechseln, zu wenig angenommen. Man werde sehen, inwieweit mit dem am 6.7.2024 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ Verbesserungen erreicht werden könnten.
Im anschließenden, ersten Panel erläuterte zunächst SC Mag. Christian Auinger (BM für Justiz) den aktuellen Diskussionsstand über mögliche Gesetzesänderungen im Kartellrecht, wobei er persönlich derzeit keinen Anlass für eine Novelle sehe. So sei etwa fraglich, ob die in Deutschland seit der 11. GWB-Novelle 2023 vorhandene Möglichkeit für „verstoßunabhängige Maßnahmen gegen marktmächtige Unternehmen zur Beseitigung anhaltender Wettbewerbsstörungen“ in Österreich umzusetzen sei. Möglicherweise könnten allerdings die laufenden Regierungsverhandlungen zu neuen legistischen Aufträgen führen.
Frau MR MMag. Erika Ummenberger-Zierler (BM für Arbeit und Wirtschaft) schloss an die Ausführungen von Dr. Urbantschitsch an und erläuterte die Situation auf dem Energiemarkt aus Sicht des Ministeriums. Der „Mission Letter“ an die neue EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera lasse darauf schließen, dass dem Thema „green washing“ auch in Zukunft große Bedeutung zukommen werde. Auch das EU-Beihilfenrecht werde wichtiger werden.
Eine angeregte Diskussion über ein möglicherweise verabsäumtes intensiveres Eingreifen des Staates bei den Energiepreisen und hinsichtlich der Übergewinne der Energieunternehmen schloss diesen Teil der Veranstaltung ab.
Im zweiten Panel berichtete zunächst Dr. Martin Janda, stellvertretender Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), von der Ressourcenaufstockung und teilweisen Neuorganisation der Behörde (zB neu eingerichtete Fallabteilungen). Einen weiteren Schwerpunkt des Referats bildete eine Zusammenfassung des umfassenden, jährlichen Tätigkeitsberichts an den Nationalrat. Neben vielen anderen, interessanten Aspekten wurde dabei erwähnt, dass im vorangegangenen Jahr in Summe erstmals mehr Geldbußen auf Fälle von Missbrauch marktbeherrschender Stellung entfielen als auf Kartelle.
Bundeskartellanwalt Mag. Heinz Ludwig Majer informierte einleitend über neu hinzugekommene Zuständigkeiten des BKAnw, wie etwa für die Anerkennung und Aufsicht von zur Erhebung von Verbandsklagen „Qualifizierten Einrichtungen“. Weiters erläuterte er einzelne Kartell-Fälle, vor allem mit Bezug auf die Festsetzung der Höhe von Geldbußen, das Doppelbestrafungsverbot und berichtete über die maßgebliche Beteiligung dieser „Wettbewerbsbehörde mit justiziellem Einschlag“ bei diversen Fusionskontrollverfahren.
Senatspräsidentin Mag. Sonja Köller-Thier vom Oberlandesgericht Wien (als Kartellgericht) skizzierte anhand von zahlreichen Fällen die umfassende Tätigkeit des Kartellgerichts im letzten Jahr in den Bereichen Kartelle, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Fusionskontrolle und FWBG. Weiters berichtete sie von Vorlagen des Gerichts an den EuGH betreffend unfaire Handelspraktiken nach dem FWBG bzw der UTP-Richtlinie und zur Frage einer mögliche Verbindung von 16 Geldbußenanträgen zu einem einzigen Verfahren gegen ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Generell sei zu erwarten, dass es künftig in den einzelnen Fällen zu höheren Geldbußen kommen werde.
Mag. Eduard Paulus, Bundesverwaltungsgericht (BVwG), schilderte, dass sich das BVwG im Rahmen seiner Wettbewerbsaufsicht mitunter auch mit Urheberrechtsfragen zu befassen habe. Aktuell sei dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt worden, wo es um das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken auf große Online-Plattformen geht. Dabei sei auch die Rolle der Verwertungsgesellschaften zu prüfen. Weiters sei dem EuGH ein Fall zur Höhe von Benützungsgebühren im internationalen Schienenverkehr vorgelegt worden. Intensiv befasst sei das BVwG auch mit den zahlreiche Beschwerden gegen den neuen ORF-Beitrag.
Zum Abschluss des Symposiums wies der Vorsitzende der Wettbewerbskommission, RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner (KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH) auf mehrere, aktuell wettbewerbsrelevante Themen wie „individual pricing“ und mögliche, flexiblere Ansätze bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen hin. Aus dem „Mission Letter“ könne abgeleitet werden, dass die zu erwartende Wettbewerbspolitik auf EU-Ebene vermutlich mehr als bisher von einer „Standortpolitik“ gekennzeichnet sein werde.
Ein Rückblick zu dieser Veranstaltung samt Unterlagen ist auf der Seite der WKO unter XXI. Wettbewerbssymposium: Entwicklungen 2024 – Ausblick 2025 abrufbar.Zurück zur Liste
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