Aktuelle MeldungenDeutsche Wettbewerbszentrale führt Klage gegen Microsoft wegen DSA-Verstoß
12.03.2025Die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.) brachte jüngst beim Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) eine Klage gegen die Microsoft Ireland Operations Ltd. ein, welche die Suchmaschine „Bing“ betreibt. Dem Gerichtsverfahren ging eine umfassende Untersuchung der Einhaltung der besonderen Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen nach dem Digital Services Act (DSA) voraus. Als „sehr große Plattformen und Suchmaschinen“ (international sogenannte VLOPs und VLOSEs) gelten Dienste, deren Nutzerzahl innerhalb der EU monatlich mehr als 45 Mio. beträgt. Die EU-Kommission führt eine aktuelle Liste solcher Dienste, die auf der Website https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses abgerufen werden kann.
In der Klage wurde geltend gemacht, dass Microsoft gegen Art 14 Abs 5 DSA als Verordnung (EU) 2065/2022 verstoßen habe. Danach haben die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Suchmaschinen den Nutzern eine kompakte, leicht zugängliche und maschinenlesbare Zusammenfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich der verfügbaren Rechtsbehelfe und Rechtsbehelfsmechanismen in klarer und eindeutiger Sprache zur Verfügung zu stellen. Im konkreten Fall hatten die AGB einen Umfang von 16000 (!) Wörtern, was die Forderung nach einer kompakten Zusammenfassung nachvollziehbar erscheinen lässt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website der Wettbewerbszentrale unter https://www.wettbewerbszentrale.de.Zurück zur Liste
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