Aktuelle MeldungenJahresreport als Trusted Flagger
08.01.2026Zahlreiche Meldungen in dieser neuen Eigenschaft als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ betrafen zunächst Vermittlungsplattformen bei Handwerkerarbeiten, Fremdenführungen oder Handelsangeboten. Dort wurden Leistungen oder Produkte ohne Erfüllung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und teilweise auch irreführend angekündigt.
Neben gewerblichen Angeboten unzulässigerweise unter „Privat“ insbesondere auf Willhaben umfassten diese Mitteilungen die rechtswidrige Bewerbung von Touren zu Sehenswürdigkeiten in Österreich unter anderem auf Tripadvisor, Viator, Withlocals oder GetYourGuide, wo weder der genaue Vertragspartner ersichtlich noch die die rechtliche Befugnis dafür vorhanden war. Weitere Rechtsverstöße betrafen Tagesausflüge von Wien unter anderem in die Wachau, zum Traunsee, nach Salzburg etc (und zurück) durch ausländische Anbieter entgegen dem Kabotageverbot.
Andere Interventionen hatten rechtswidrige Accounts bzw Profile auf Instagram (Meta) oder TikTok zum Inhalt, wo zum Beispiel von einem anonymen Profilinhaber irreführend mit dem Zeichen (Logo) und Firmennamen einer bekannten österreichischen Bank aufgetreten wurde. Außerdem gab es Fälle zu Online-Bewertungen wie beispielweise auf Google Maps, wo bei einer Ärztin gefakte negative Rezensionen veröffentlicht waren. Konkret wurden hier an einem einzigen Tag 9 Ein-Sterne-Bewertungen (ohne Text) geschalten, ohne dass die Identität dieser Rezensenten bekannt war. Auch auf der Plattform Trustpilot fanden sich in einem Fall unzulässige Bewertungen, wobei sich diese auf das falsche Unternehmen bezogen hatten. Alle diese rechtswidrigen Einschaltungen wurden nach unseren Meldungen entweder gelöscht oder rechtskonform gestaltet.
Zum Verbot der Irreführung wurden außerdem zahllose Sperren auf Amazon bei Angeboten von Verkäufern insbesondere aus dem asiatischen Raum erreicht, wo Camping-Schlafmatten (Isomatten) zu einem günstigen Preis klar täuschend als „selbstaufblasend“ bezeichnet wurden, obwohl sie gar nicht diese besondere Eigenschaft hatten. Ebenfalls als Täuschung beanstandeten wir die Bewerbung von Hotels auf Plattformen mit Sternen, wenn diese keine objektiv klassifizierten Betriebe waren. Schließlich wurde auf LinkedIn schon über die mehrfachen Interventionen gegenüber der Onlineplattform Temu wegen diverser Rechtsverstöße berichtet.
Dabei haben sich alle genannten Onlineplattformen durchwegs rasch gemeldet und entsprechende Maßnahmen zur Herstellung eines rechtkonformen Zustandes gesetzt. Ein erstes Resümee zeigt, dass sich der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb aufgrund dieser neuen Stellung als Trusted Flagger noch rascher und effizienter für einen fairen Wettbewerb im Online-Bereich einsetzen kann.Zurück zur Liste
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