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Omnibus-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht

18.12.2019

Kurz vor Weihnachten ist ein bereits länger diskutiertes Richtlinienpaket als Teil des „New Deal for Consumers“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden, welches aus unterschiedlichen Themenstellungen besteht. Konkret werden durch diese Omnibus-Richtlinie 2019/2161 vom 27.11.2019 Änderungen der RL 93/13/EWG, der RL 98/6/EG, der RL 2005/29/EG sowie der RL 2011/83/EU vorgesehen. Das Wort "Omnibus" kommt daher, dass man ähnlich wie bei Fahrgästen in einem Bus hier mehrere verschiedene Änderungen in einem Richtlinienpaket zusammengefasst und gemeinsam beschlossen hat.

Dabei sind insbesondere folgende Themen des Verbraucherrechts betroffen, welche auch in das Wettbewerbsrecht hineingreifen:

- Rechtsbehelfe und Sanktionen im Falle unlauterer Geschäftspraktiken
- Regelungen beim Widerrufsrecht im Sinne der Verbraucherrechte-RL
- Informationspflichten für Online-Marktplätze
- Vertrieb von Waren unterschiedlicher Qualität als identisch
- Weitere Fälle von als wesentlich geltenden Informationen im Sinne der UGP-RL
- Erweiterung der per-se-Verbote im Annex der UGP-RL
- Änderung der Preisangaben-RL betreffend Preisherabsetzungen

Weitere Informationen samt dem Link zum Amtsblatt sind auf der Website der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/review-eu-consumer-law-new-deal-consumers_en) abrufbar.

Die Österreichische Vereinigung (ÖV) wird hier in Kooperation mit dem Schutzverband, der IV und der WKO am Dienstag, den 25.2.2020 um 17h eine Expertenveranstaltung im Haus der Industrie organisieren. Weitere Informationen zu diesem für alle Interessanten nach Anmeldung frei zugänglichen ÖV-Experten-Scan als Überblick zu dieser Omnibus-Richtlinie und den Auswirkungen für die Praxis folgen.

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