Aktuelle Meldungen

Umsetzung UTP-Richtlinie der EU

10.10.2021

Die UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Verhandlungspartnern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ist nun auch in Österreich nach Ablauf der europarechtlich vorgegebenen Frist in Begutachtung gegangen. Dabei ist eine Umsetzung im Nahversorgungsgesetz vorgesehen, welches in Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetz umbenannt werden soll.

Das Gesetz, dessen Bestimmungen in den §§ 1 ff NVG über das „Kaufmännische Wohlverhalten“ unberührt bleiben sollen, soll nun in einzelne Abschnitte gegliedert werden. Die inhaltlichen Regelungen über „Unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen“ sollen im 2. Abschnitt als §§ 5a bis h abgebildet werden; die Bestimmungen über die Tätigkeit der „Ermittlungsbehörde“ finden sich im 3. Abschnitt, in den §§ 6 ff. Die verbotenen Handelspraktiken finden sich in zwei Anhängen zum Gesetz. Die Regelungen sollen dem Vernehmen nach mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)