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Täuschende Anrufe zur Aktualisierung eines Brancheneintrags von TEG Verlag und Media Public oder auch Onlinedienst

22.03.2022

Aktuell kursiert wieder unerbetene Telefonwerbung samt E-Mail und Aufforderung zur Rücksendung bei Unternehmen. Das stellt einen reinen Betrugsversuch dar. Unternehmer aus ganz Österreich erhalten wieder unzulässige Anrufe insbesondere von Anbietern unter Fantasienamen wie TEG Verlag und Media Public oder auch Onlinedienst. Dabei wird am Telefon behauptet, dass man so schnell wie möglich ein per Mail zugesandtes Dokument unterzeichnen müsse, damit ein angeblich bereits laufender Vertrag automatisch auslaufen kann bzw. rechtzeitig gekündigt wird.

Im E-Mail selber findet sich dann beispielsweise folgender Text:
Sehr geehrte Frau Muster,
wie besprochen sende ich Ihnen das Layout zu. Ich bitte Sie, dies bestätigt an uns per Mail oder per Fax zurückzusenden. Mit freundlichen Grüßen (PDF im Abhang)

Bei diesem Dokument scheint dann eine Werbeanzeige bzw. Eintragung des angesprochenen Unternehmens auf (teilweise sogar mit Bildlogos etc), welche offenbar von irgendwo rechtswidrig kopiert bzw. erlangt worden ist. In Wahrheit wollen diese Betrüger mit ihrem Drängen auf eine Unterschrift einen ganz neuen kostenpflichtigen und letztendlichen wertlosen Vertrag erschleichen. Ein echter Vertragspartner ist hier nicht ersichtlich, sondern nur Fantasiebezeichnungen und Adressen im Ausland (oft Türkei, teilweise auch Deutschland) angegeben.

ACHTUNG: Besonders perfide ist diese Vorgangsweise, weil die Notwendigkeit einer Kündigung nicht nur am Telefon behauptet wird, sondern im Dokument selber auch noch mit dem hervorgehobenen Hinweis "Läuft automatisch aus!" dieser falsche Eindruck verstärkt wird.

Wie können Sie sich vor dieser Form von Betrugsversuch schützen:
• Hier sollte Sie keinesfalls etwas unterzeichnen oder zurücksenden, ohne dass ganz genau allenfalls auch über Wirtschaftskammer oder sonstige Kammer überprüft zu haben.!
• Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen!
• Überprüfen Sie die Mailadresse – eingetragene Firmen verfügen über eine eigene Firmendomain!
• Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!
• Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen – sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur (mehr) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung! Diese schreibt die Gebühr selbst vor. Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und dergleichen – sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die Eintragung im Gewerberegister ab!

Um solche dubiosen Angebote prüfen zu lassen, egal ob sie per Mail, Fax oder Post kommen, stehen die Wirtschaftskammer bzw. die Interessensvertretung sowie der Schutzverband unter office@schutzverband.at zur Verfügung.

Einen allgemeinen Überblick zu diesen Schwindelangeboten finden Sie in unserem hier abrufbaren Warnfolder ebenso wie die beiden aktuellen Fälle als anonymisierte Beispiele.

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