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Digital Services Act (DSA) – Checkliste der Sorgfaltspflichten

18.04.2024

Seit dem Inkrafttreten dieser EU-Verordnung gelten für alle in der Europäischen Union tätigen Online-Vermittlungsdienste erweiterte Sorgfalts- und Handlungspflichten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um illegalen Inhalten im Internet besser entgegentreten zu können. So müssen die Anbieter insbesondere Beschwerden über Inhalte effizienter und transparenter als bisher behandeln und gegebenenfalls Inhalte kurzfristig löschen. Um dies zu gewährleisten, sind die Online-Dienste verpflichtet, eine Reihe von Compliance-Vorgaben umzusetzen.
Der unmittelbar (ohne Umsetzung in nationales Recht) geltende DSA enthält ein nach Art, systemischer Bedeutung und Größe des Dienstes abgestuftes Regelungssystem mit unterschiedlich strengen Verhaltens- bzw Sorgfaltspflichten (siehe dazu im Einzelnen Kapitel III des DSA). So gelten etwa für Online-Plattformen, die als Hosting-Anbieter Informationen im Auftrag ihrer Nutzer speichern, umfangreichere Verpflichtungen als für bloße Datenübermittlungsdienste. Vereinzelt sind Ausnahmen für „Kleinst- und Kleinunternehmen“ im Sinne der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vorgesehen. Dabei handelt es sich um Unternehmen die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Millionen EUR nicht überschreitet.
Die nachstehende Zusammenfassung bietet einen kompakten Überblick (Checkliste) über die Sorgfalts- bzw Compliance-Pflichten, die sich für alle Vermittlungsdienste, Hosting-Dienste und Online-Plattformen aus dem DSA ergeben. Für B2C-Fernabsatz-Online-Plattformen und „sehr große Online-Plattformen“ bzw „sehr große Suchmaschinen“ – mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat in der EU – gelten zusätzliche Regeln.

Alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
• haben eine Kontaktstelle für die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden zu benennen
• haben eine einfach zu erreichende Kontaktstelle für die Nutzer einzurichten
• müssen die Informationen über die Nutzer-Kontaktstelle leicht zugänglich zur Verfügung stellen und stets aktuell halten
• müssen einen bevollmächtigten, gesetzlichen Vertreter namhaft machen, wenn sie keine Niederlassung in der EU haben
• müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar verständliche Angaben zu möglichen inhaltlichen Beschränkungen von Nutzern machen
• stellen mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht über Inhaltsmoderationen öffentlich zur Verfügung [gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen]

Anbieter von Hosting-Diensten (zusätzlich)
• haben ein benutzerfreundliches Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten
• müssen einem Nutzer, der wegen rechtswidriger Inhalte oder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen in der Inanspruchnahme des Dienstes beschränkt wird, eine klare und spezifische Begründung dafür übermitteln
• müssen bei Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen sein könnten, unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden informieren

Online-Plattformen (noch zusätzlich) [gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen]
• haben ein wirksames internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten, damit Nutzer oder meldende Einrichtungen Beschwerden gegen Entscheidungen der Online-Plattform einbringen können
• haben mit zertifizierten, außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammenzuarbeiten und müssen die Nutzer über diese Möglichkeit der Streitbeilegung informieren
• müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern („Trusted Flaggers“) vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden
• haben die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen oder unbegründete Meldungen einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung auszusetzen
• haben erweiterte Transparenzberichte zu veröffentlichen, die auch Angaben zu Beschwerden, Streitbeilegungen und Aussetzungen von Diensten enthalten
• haben alle sechs Monate Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer in der EU zu veröffentlichen [auf Verlangen haben auch Kleinst- und Kleinunternehmen den zuständigen Behörden diese Zahl bekanntzugeben]
• dürfen ihre Online-Schnittstelle nicht so gestalten, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden („Dark Patterns“-Verbot)
• müssen ihre Online-Schnittstelle so konzipieren, dass Werbung als solche erkennbar ist und auch der Werbende bzw Finanzierer für die Nutzer ersichtlich ist
• dürfen Nutzern keine Werbung anzeigen, die auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht
• müssen in ihren AGB die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme darlegen und erläutern, warum Nutzern bestimmte Informationen vorgeschlagen werden
• haben den Nutzern eine Funktion zur Auswahl bzw Änderung von Empfehlungssystemen zur Verfügung zu stellen
• müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen treffen

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