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Deutsche UWG-Reform und europäische Entwicklungen

19.03.2004

Die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist in Deutschland schon seit 2002 im Laufen. Dabei soll das deutsche UWG im Hinblick auf Europatauglichkeit und effektiven Verbraucherschutz überarbeitet werden. Auf den Ergebnissen einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Unlauterer Wettbewerb“ ist ein Entwurf einer Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 7.5.2003 von der deutschen Bundesregierung vorgelegt worden, welcher auch im Internet abrufbar ist (Link siehe unten).

Zur Zeit wird dieser Entwurf noch im deutschen Bundestag beraten, wobei keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen mehr zu erwarten sind. Ein Inkrafttreten wird mit Sommer 2004 angepeilt. Der Text des Regierungsentwurfs entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag für eine deutsche UWG-Reform von Köhler/Bornkamm/Henning-Bodewig, WRP 2002, 1317, der die Erörterungen der Arbeitsgruppe aufnimmt (so genannter Professorenentwurf).

Die wesentlichen Änderungen sind die Neuregelung des § 1 UWG, der den Verbraucher als Schutzobjekt erstmalig ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Weiters ist im § 10 UWG neue Fassung (nF) ein Gewinnabschöpfungsanspruch normiert. Überdies bleibt zwar die Generalklausel (nun § 3 UWG nF) als Grundsatz des Verbot unlauteren Wettbewerbs erhalten, wird allerdings durch einen nicht abschließenden Katalog von Beispielsfällen im § 4 UWG nF ergänzt. Auch die Regelungen der irreführenden und vergleichenden Werbung (§§ 5f UWG nF) und die Regelung der unzumutbaren Belästigung (§ 7 UWG nF) verweisen auf diese Generalklausel, indem sie einzelne unlautere Wettbewerbhandlungen bezeichnen.

Die Reglementierungen der Sonderveranstaltungen sollen entfallen, und auch im Bereich der Sanktionen werden die Regelungen neu strukturiert. Aufgehoben werden auch einige andere ordnungsrechtliche Tatbestände wie der Insolvenzwarenverkauf oder der Kaufscheinhandel.

Die umfassenden Vorbereitungen insbesondere auch der Arbeitsgruppe haben dazu beigetragen, dass hier ein auch gut vorbereiteter Entwurf zur Diskussion gestellt worden ist. Der Schutzverband wird nicht nur in seiner Festschrift anlässlich seines 50jährigen Bestehens über diese Entwicklung in Deutschland berichten, sondern auch bei seiner Podiumsdiskussion am 19. Oktober 2004 mit Frau Professor Frauke Henning-Bodewig eine der maßgeblich Mitwirkenden mit einem Referat zu dieser Reform präsentieren können.

Ganz im Gegensatz dazu stehen die Entwürfe der Europäischen Kommission, über die schon berichtet worden ist. Sowohl die vorgeschlagene Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als auch die Verordnung zur Verkaufsförderung sind aus fachlicher Sicht als nicht akzeptabel zu beurteilen. Hier hat auch die notwendige breite Einbeziehung der Experten aus der Praxis nicht wirklich stattgefunden.

Die Stellungnahmen des Schutzverbandes dazu sind nun unter dem Punkt News und dann Publikationen als zusammengefasstes Dokument abrufbar. Auch die Beratungen auf Ratsebene zeigen, dass diese Bedenken von zahlreichen Mitgliedstaaten geteilt werden und eine Einigung zumindest derzeit offensichtlich nicht in Sicht ist. Hier werden wir laufend über die weitere Entwicklung berichten.

Links:
Deutscher Gesetzesentwurf zum UWG
http://dip.bundestag.de/btd/15/014/1501487.pdf

Deutsche Wettbewerbszentrale
http://www.wettbewerbszentrale.de

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