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Politische Einigung über Richtlinie Unlautere Geschäftspraktiken

18.08.2004

Über die Entwicklungen auf europäischer Ebene haben wir regelmäßig berichtet (siehe letzte Meldung vom 19.3.2004 im Archiv) und auch ausführlich Stellung genommen (siehe dazu unter Publikationen). Trotz Kritik aus mehreren Mitgliedsstaaten ist es zu einer politischen Einigung über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (kurz UGP-RL) gekommen, nachdem das Herkunftslandprinzip letztendlich nicht aufrecht erhalten wurde.

Das Europäische Parlament wird diese Richtlinie Ende September behandeln, so dass sie im Wettbewerbsrat im November endgültig verabschiedet werden könnte. In diesem Fall würde die Richtlinie wohl schon mit 1.1.2005 in Kraft treten und müsste dann binnen 30 Monaten umgesetzt werden.

Die UGP-RL behandelt wie bisher nur das Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher, und wird daher nur dieser Bereich harmonisiert. Allerdings soll laut einer ausführlichen Studie von Prof. Helmut Gamerith für das BMWA eine harmonische Umsetzung in das UWG möglich sein, zumal auch nicht mit großen inhaltlichen Änderungen für das österreichische Lauterkeitsrecht zu rechnen ist.

Noch in Diskussion ist die Verordnung über Verkaufsförderung. Auch hier will die Europäische Kommission eine Einigung erzielen. Aus unserer Sicht ist dieser Vorschlag unbedingt abzulehnen, nachdem zunächst das Rechtsinstrument der Verordnung für das gewachsene System des Lauterkeitsrechtes nicht geeignet erscheint.

Weiters sollte auch das Zugabenverbot insbesondere zum Schutz der Klein- und Mittelbetriebe erhalten bleiben. Nähere Ausführungen dazu finden Sie wie schon ausgeführt unter dem Menüpunkt Publikationen. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Link:
Text der UGP-Richtlinie auf Englisch
http://register.consilium.eu.int/pdf/en/04/st09/st09667.en04.pdf

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