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Stand beim Vorschlag einer Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

14.03.2005

Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken veröffentlicht. Diese Regelung soll zu einer Rechtsvereinheitlichung im Lauterkeitsrecht führen, allerdings nur unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes.

Die Spaltung in einen harmonisierten B2C- und einen weiter nicht harmoniserten B2B-Bereich ist ebenso wie das Herkunftslandprinzip und Details der Richtlinie kritisiert worden. Unsere Stellungnahmen dazu finden Sie unter Publikationen. Auch bei der Podiumsdiskussion anlässlich 50 Jahre Schutzverband wurde dieser Vorschlag und Fragen der Umsetzung diskutiert (siehe Recht und Wettbewerb 164).

Bei der politischen Einigung am 18. Mai 2004 ist dann das Herkunftslandprinzip gestrichen worden, die Spaltung aber geblieben, weil offensichtlich kein gemeinsamer Vorschlag der Generaldirektionen Verbraucherschutz und Binnenmarkt der Europäischen Kommission möglich gewesen ist.

Das Europäische Parlament hat nun am 25. Februar 2004 19 Abänderungen beschlossen, welche vor allem Definitionen betreffen, aber zu keiner grundsätzlichen Veränderung führen. Die Europäische Kommission hat diesen zugestimmt und sind sie auch vom Europäischen Rat in seiner Sitzung am 7. März dieses Jahres einmal gebilligt worden. Eine formelle Beschlussfassung wird voraussichtlich der Wettbewerbsfähigkeitsrat in seiner nächsten Sitzung im Juni erteilen, wobei nach Veröffentlichung im Amtsblatt eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten besteht.

Der hingegen von der Generaldirektion Binnenmarkt präsentierte Vorschlag einer Verordnung über Verkaufsförderung hat aufgrund der umfassenden Kritik sowohl an dem Instrument der Verordnung als auch an seinem Inhalt bis dato keine politische Zustimmung erhalten und daher offensichtlich keine (baldigen) Verwirklichungschancen (siehe auch Gamerith, Harmonisierung der Verkaufsförderung, ÖBl 2004/30).

Im Unterschied zum österreichischen UWG enthält der Richtlinienvorschlag insbesondere schwarze Listen über jedenfalls verbotene Verhaltensweisen. Inhaltlich entsprechen die geplanten Vorschriften aber im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage in Österreich in Auslegung durch die Rechtsprechung (so auch Schuhmacher, Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, ecolex 2005, 92).

Während sich also materiell in Österreich nicht wirklich viel verändern wird, ist die Frage, welches Erscheinungsbild das UWG in Zukunft haben wird, noch offen (siehe dazu zB Klamert, Zur Umsetzung der RL über unlautere Geschäftspraktiken, ecolex 2005, 95 und Kucsko, Wider die Harmonisierungsresistenz, ecolex 2005, 96).

Eine umfassende Behandlung dieses Themas findet sich in einer Studie von Prof. Gamerith im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Richtlinienvorschlag über unlautere Geschäftspraktiken mit dem Titel "Möglichkeiten einer harmonischen Umsetzung in die nationale Rechtsordnung".

Link:
Europäische Kommission
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/index_de.htm



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