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Warnung vor unlauterer Erlagscheinwerbung

15.04.2005

Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit des Schutzverbandes liegt bei der Bekämpfung der unlauteren bzw irreführenden Erlagscheinwerbung in diverse zumeist offiziell wirkende Verzeichnisse. Dabei versuchen diese „Betrüger“ immer wieder mit neuen Aussendungen, Unternehmer zu täuschen und Sie zur Unterschrift oder Bezahlung eines Betrages teilweise bis zu € 1.000,-- zu bewegen.

Die Verzeichnisse selber, in die man eingetragen wird, sind in aller Regel nutzlos und stellen oft nur eine ungeordnete Sammlung von irregeführten Firmen zB in Form einer Datenbank im Internet dar. Dabei wird auf verschiedenste Art und Weise probiert, die Unternehmer durch Gestaltung dieser Schreiben mit oder auch manchmal ohne Zahlschein in die Irre zu führen.

Der Schutzverband ist hier in den letzten Jahren sehr aktiv gewesen und hat eine strenge Rechtsprechung zum seit 2000 geltenden § 28a UWG prägen können. Umso mehr werden wir in unserem Einsatz bestärkt, diese Erlagscheinwerbung weiter umfassend zu bekämpfen.

Aktuell ist auch die Tendenz zu beobachten, die Aussendungen über ausländische Firmen zu tätigen. Eine Übersicht über die letzten Interventionen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Recht und Wettbewerb beim entsprechenden Menüpunkt. Siehe auch die Liste von Unternehmen mit fragwürdigen Werbemethoden unter www.oavv.or.at (Österreichischer Adressbuchverlegerverband).

Wenn Sie von so einem Fall betroffen sind, können Sie sich als Unternehmer an die Fachgruppe bei Ihrer Wirtschaftskammer wenden. Auch bei Rücktritten von irrtümlichen Formularunterzeichnungen können wir auf diesem Wege mit Musterbriefen behilflich sein.

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