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Impressum und Offenlegung für Websites und Newsletter

14.07.2005

Ab dem 1.7.2005 bestehen durch eine Novelle des Mediengesetzes neue Verpflichtungen für alle Betreiber von Websites und elektronischer Newsletter, falls diese wenigstens viermal im Kalendarjahr verschickt werden. In jedem Newsletter oder Website sind grundsätzlich Name bzw Firma des Medieninhabers, also des Betreibers, dessen Anschrift und der Unternehmensgegenstand (Tätigkeitsbereich) anzuführen.

Dazu kommt noch eine Offenlegungspflicht für Newsletter und große Websites, welche durch ihre Inhalte geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Hier ist auch eine Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums (Blattlinie) anzugeben. Diese Pflichten gelten zusätzlich zu den notwendigen Informationen nach dem E-Commerce-Gesetz, welches für kommerzielle Anbieter gilt.

Als Beispiel finden Sie auf unserer Website im Impressum und bei unserem Newsletter diese Angaben für den Schutzverband. Unternehmen können diesen Verpflichtungen nachkommen, in dem sie das entsprechend erweiterte ECG-Service vom WKO.at Firmen A-Z nutzen (Eingabe von Mitgliedsnummer und Pin Code) und die für ihren Verwendungszweck notwendigen Daten bei ihrem Eintrag einfügen. Wenn sie anschließend einen Link von ihrer Website bzw von ihrem Newsletter zu dieser Seite legen, sind alle Daten gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen verfügbar.

Link:
http://wko.at/e-recht

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