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Warnung vor Erhaltungsverein fairen Wettbewerbs

12.09.2005

Der erst seit kurzem im Vereinsregister der Bundespolizeidirektion Linz eingetragene Erhaltungsverein fairen Wettbewerbs mit der Anschrift Lüfteneggerstraße 4 E, 4020 Linz mahnt auf zweiseitigen Schreiben Unternehmer ab, welche bei Ihrem Webshop zB auf eBay angeblich Informationspflichten nach dem ECG und dem KSchG nicht beachtet haben sollen.

Dabei fordert er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, einer Vertragsstrafe von € 4.000,-- und zum Kostenersatz von € 389,-- auf. Das Schreiben selber bezieht sich aber in weiten Passagen auf die Rechtslage des deutschen UWG sowie deutsche Entscheidungen.

Falls ein betroffener Unternehmer hier seinen einschlägigen Pflichten nicht nachgekommen ist, sollte er dies unverzüglich nachholen. Weiters empfehlen wir allerdings, keine Unterlassungserklärung abzugeben und insbesondere die Kosten nicht zu bezahlen.

So ist die Aktivlegitimation dieses Vereins sehr fraglich, weil nicht feststeht, ob hier eine überhaupt eine entsprechende Mitgliederstruktur vorliegt und daher die Vorraussetzungen nach § 14 UWG erfüllt sind. Auch weist das Schreiben zahlreiche inhaltliche Mängel auf und erscheint ein "Schimmelbrief" zu sein.

Aufgrund der verlangten Kosten besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs bzw der reinen Kostenerschleichung, zumal die Grundlage dieser Kostenforderung nicht näher ausgeführt wird. Für weitere Informationen können Sie sich an die Rechtsabteilung oder Ihre Fachgruppe bei der Wirtschaftskammer wenden. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im E-Commerce siehe auch die unten angeführte Website.

Link:
http://wko.at/erecht




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