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Umfassende Kartellrechtsnovelle tritt Anfang 2006 in Kraft

14.11.2005

Am 1.1.2006 tritt eine Novelle des Kartellgesetzes, des Wettbewerbsgesetzes und des Nahver-sorgungsgesetzes in Kraft. Damit erfolgt eine nicht zuletzt von der österreichischen Wirtschaft verlangte inhaltliche Angleichung des materiellen österreichischen Kartellrechts an das durch die VO 1/2003/EG reformierte EG-Kartellrecht.

Das bedeutet einen tief greifenden Systemwandel, weg vom geltenden System der „Kartellverwaltung“ im Sinne einer „Modernisierung“, die den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen mehr eigene Verantwortung überträgt, entsprechende verfahrensmäßige Adaptierungen, aber auch für bisheriges österreichisches Rechtsverständnis revolutionäre Neuregelungen, etwa eine „Kronzeugenregelung“.

In der neuen Ausgabe von Recht und Wettbewerb Nummer 166 wird ein ausführlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen durch diese Kartellrechtsnovelle 2005 gegeben.

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