Aktuelle Meldungen

Massenabmahnungen durch "Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität"

28.03.2006

Immer wieder wird von unterschiedlichen Personen versucht, über die Gründung von Vereinen und die Durchführung von kostenpflichtigen Massenabmahnungen ungerechtfertigt Einnahmen zu erzielen. Aufgrund der strengen Rechtsprechung hat es sich bisher in Österreich nur um Einzelfälle gehandelt und ist auch immer in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer eine Einstellung erreicht worden.

Über die Abmahnungen des Rechtsanwalts Norbert Nowak im Jahr 2003 haben wir berichtet, wobei uns nach der Intervention bei der Rechtsanwaltskammer keine Beschwerden mehr erreicht haben. Ebenfalls im Bereich des E-Commerce hat ein Erhaltungsverein fairen Wettbewerbs im September 2005 solche gleichlautenden kostenpflichtigen Abmahnungen durchgeführt, was aus unserer Sicht als rechtsmissbräuchlich zu werten war und gleich eingestellt wurde.

In diesen Tagen versendet ein „Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität“ massenweise Abmahnschreiben an Unternehmen der Immobilienverwalter-Branche mit der Aufforderung, € 530,70 an diese zu entrichten, widrigenfalls mit UWG-Klage aufgrund (angeblicher) Nichtumsetzung der Bestimmungen des Wiener Aufzugsgesetzes gedroht wird.

Nach der Rechtsprechung ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten durch einen Abmahnverein aus seinem Verhalten zu schließen, etwa wenn Wettbewerbsverstöße vorwiegend zur Förderung anwaltlicher Gebühreninteressen ausgebeutet werden (siehe Wiltschek, UWG (2003), E 914-935 zu § 14). Hier werden solche Kosten der angeblichen Ermittlung und Beweissicherung aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes gefordert, wofür aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage besteht.

Ein weiterer Hinweis auf eine missbräuchliche Kosteneintreibung gerichtete Abmahntätigkeit ist die Tatsache, dass keine Unterlassungserklärung, sondern die Bezahlung einer „Rechnung“ gefordert wird, um dies außergerichtlich zu erledigen. Das Gleiche gilt für die auf der Website www.wirtschafts-kriminalitaet.at betriebene „Meldestelle“, wo Honorierungen in Aussicht gestellt werden und schon von kostenpflichtigen Lösungsvorschlägen gesprochen wird.

Weiters ist äußerst fraglich, ob dieser Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität überhaupt die Aktivlegitimation zur Einbringung von Klagen nach dem UWG besitzt, nachdem hiefür eine entsprechende Mitgliederstruktur erforderlich ist.

Schließlich erscheint auch die Bezeichnung als „Zentralorganisation der Österreichischen Wirtschaft in Sicherheitsfragen“ zur Irreführung geeignet zu sein, zumal bis auf die Website insbesondere der Interessensvertretung der Wirtschaft keine relevanten Aktivitäten bekannt sind. Das Gleiche gilt für die zahlreichen genannten Abteilungen, nachdem z.B. die Telefon- und Faxnummer offensichtlich nur einem allgemeinen Büroservice zugeordnet sind und unserer Information nach vor allem eine Person in Form eines Detektivs mit ruhender Gewerbeberechtigung hinter diesen Aktivitäten stehen dürfte.

Wir haben eine Unterlassungsaufforderung an diesen Verein wegen diesen aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlich durchgeführten Massenabmahnungen gerichtet. Weitere Informationen können betroffene Unternehmer bei der Fachgruppe Wien der Immobilientreuhänder bekommen.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)