Aktuelle Meldungen

Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

18.12.2008

Das BMWA hat am 12. Dezember 2008 eine Tagung zum Thema: "4-Länder-Vergleich: Recht gegen den Unlauteren Wettbewerb - 1 Jahr nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie" organisiert. Dabei ist über die weitere Entwicklung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein seit dem Inkrafttreten der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken informiert worden. Darüber hinaus wurde von Expertenseite aus der Marketingbranche über aktuelle Trends berichtet.

Konkret hat Frau Hon.Prof. Dr. Irmgard Griss, Präsidentin des OGH, über die Umsetzung der UGP-Richtlinie in Österreich und die bisherige Judikatur umfassend referiert. Die Änderungen im österreichischen UWG sind nicht nur fristgerecht vor rund einem Jahr erfolgt, sondern auch die Richtlinie in vielen Teilen wortwörtlich übernommen worden, um hier einen Gleichklang herzustellen.

Mit den bisherigen Entscheidungen hat der OGH schon einige wichtige Fragen geklärt. Eine Übersicht dazu finden Sie in der ganz neuen Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift, welche unter dem Punkt News und dann Recht und Wettbewerb abrufbar ist.

Univ.-Prof. Dr. Helmut Köhler von der Universität München, hat dann zum Stand der Umsetzung der Richtlinie und zur richtlinienkonformen Auslegung in Deutschland vorgetragen. Dort werden die notwendigen Änderungen erst Anfang 2009 in Kraft treten. Überdies sind hier die Begriffe und Bestimmungen teilweise modifiziert umgesetzt worden.

Weiters hat Dr. Guido Sutter, Leiter Recht, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Schweiz, Aktuelles zum unlauteren Wettbewerb in der Schweiz und in Liechtenstein berichtet. Er hat für Liechtenstein eine ebenfalls nicht wortgetreue Umsetzung vorgenommen.

In der Schweiz ist zwar eine Novellierung des UWG in Behandlung, allerdings nicht zur UGP-Richtlinie, sondern zu anderen Fragen wie dem Adressbuchschwindel. Ob aufgrund von zukünftigen bilateralen Vereinbarungen mit der EU auch die Schweiz die Richtlinie übernehmen könnte, wird die Zukunft weisen.

Schließlich hat Dr. Peter Drössler für den österreichischen Werberat Aktuelles aus der Marketingpraxis berichtet. Hier wird der Ansatz verfolgt, neben dem UWG insbesondere ethische Fragen über eine Selbstregulierung zu lösen.

In der darauf folgenden Diskussion hat sich die Frage gestellt, welche Stellung nun Verhaltenskodices aufgrund der UGP-Richtlinie bekommen können. Weiters wurden die ersten Vorlageverfahren zu Koppelungsangeboten besprochen.

Die fristgerechte sowie umfassende Umsetzung in Österreich sowie die ersten raschen Entscheidungen des OGH haben Österreich hier zumindest im deutschsprachigen Raum eine Vorreiterrolle zukommen lassen. Die weiteren Entscheidungen insbesondere auch des EuGH werden mit Spannung zu erwarten sein.

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