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Warnung vor irreführenden Aussendungen an Unternehmer

18.02.2009

Aktuell werden täuschend gestaltete Angebote als "Allgemeine Gewerbe Zentrale" (gleich mit Zahlschein) und "Gelbes Branchenbuch" (unerbeten via E-Mail) versandt, um zur Zahlung oder Unterschrift für ein wertloses Verzeichnis zu bewegen. Der Schutzverband hat hier schon interveniert.

Vor allem im Zuge von Unternehmensgründungen erhalten Unternehmer regelmäßig Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z.B. Branchenbücher. Dabei sind diese Angebote oft irreführend gestaltet und damit unzulässig im Sinne des § 28a UWG. Überdies ist die Übersendung via Fax oder zusätzliche telefonische Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung nach § 107 TKG verboten und daher wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG.

Zunächst wird in unterschiedlicher Weise vorgetäuscht, dass es sich um Einträge in ein offizielles Verzeichnis wie z.B. das Firmenbuch handelt. Dabei gibt es nur für die Eintragungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH eine verpflichtende Veröffentlichungsgebühr, welche maximal ca.
€ 100,-- beträgt und von der „Wiener Zeitung“ vorgeschrieben wird.

Weiters wird immer wieder der irreführende Eindruck erweckt, dass schon ein Auftrag erteilt worden ist. So wird neben der Gestaltung als Rechnung mit Zahlschein und Auftragsnummer in unzulässiger Weise mit Korrekturangeboten für Einschaltungen geworben.

Teilweise wird vorgetäuscht, dass man im Zusammenhang mit einem schon bestehenden Auftrag bei einem anderen Verlag wie z.B. Herold (Gelbe Seiten) steht. Auch vollkommen falsche Hinweise wie „Bei Nichtzahlung wird Ihre Domain gelöscht“ oder die künstliche Verlangsamung von Faxsendungen bei Mehrwertnummern sind nicht nur unlauter, sondern strafrechtlich höchst problematisch.

Schließlich wird oft auch über Kosten, Dauer, Umfang oder Zweck des Auftrages getäuscht, wobei z.B. behauptet wird, man würde eine Schule oder einen Verein unterstützen, wobei in Wahrheit dann der Werbeverlag selber den weit überwiegenden Anteil des bezahlten Betrages kassiert.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat hier in den letzten Jahren durch zahlreiche Musterverfahren eine strenge Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) bewirken können und schreitet auch regelmäßig umfassend ein.

Zusammenfassend sind folgende Dinge bei diesen Aussendungen zu beachten:

- Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen und nicht einfach unterschreiben, zurücksenden oder einzahlen (auch bei Mehrwertfaxnummern ist Vorsicht geboten).

- Falls Sie unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, an die für diesen Unternehmer zuständige Fachgruppe oder Rechtsabteilung bei der Wirtschaftskammer zur Überprüfung schicken.

- Bei irrtümlicher Unterfertigung kann eine umfassende Unterstützung vom Schutzverband durchgeführt werden, wenn Ihre Fachgruppe bzw. Kammer bei uns Mitglied ist.

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