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Warnung vor irreführender Verzeichniswerbung der Media Austria Design und Mac Media Ltd

16.11.2009

In letzter Zeit werden Unternehmer wieder verstärkt nicht nur mit irreführenden Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie angebliche umfassende Branchenregister, sondern teilweise auch mit täuschenden Anrufe dazu konfrontiert. Der Schutzverband erhält hier täglich mehrere Beschwerden von betroffenen Unternehmern.

Zunächst wird in Aussendungen immer wieder der Eintrag erweckt, es handle sich beispielsweise um die Gelben Seiten der Firma Herold, um einen zu bestätigenden Korrekturabzug mit vorausgefüllten Daten und/oder eine kostenlose Einschaltung in einem Branchenverzeichnis letztendlich praktisch immer ohnen wahren Wert.

Zusätzlich wird teilweise vorher angerufen und mitgeteilt, man müsse nur ein Angebot bestätigen oder solle das folgende Fax zurückschicken, wenn man keinen Eintrag wünsche oder diesen kündigen wolle. In Wahrheit soll damit ein neuer Anzeigenauftrag erschlichen werden.

Viele dieser Schwindelfirmen wie aktuell z.B. die Media Austria Design oder die Mac Media Ltd sind nicht greifbar und agieren über reine Mietadressen in Österreich. Neben laufenden wettbewerbsrechtlichen Interventionen werden wir daher verstärkt auch eine strafrechtliche Verfolgung einfordern.

Grundsätzlich sind diese dubiosen Angebote irreführend gemäß § 2 UWG gestaltet und/oder unzulässig im Sinne des § 28a UWG. Überdies ist die Übersendung via Fax oder zusätzliche telefonische Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung nach § 107 TKG verboten und daher wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG.

Weiters wird oft auch über Kosten, Dauer, Umfang oder Zweck des Auftrages getäuscht, wobei z.B. behauptet wird, man würde eine Schule oder einen Verein unterstützen, wobei in Wahrheit dann der Werbeverlag selber den weit überwiegenden Anteil des bezahlten Betrages kassiert.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat hier in den letzten Jahren durch zahlreiche Musterverfahren eine strenge Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) bewirken können und schreitet auch regelmäßig umfassend ein.

Für die betroffenen Unternehmer sind folgende Dinge bei diesen Aussendungen zu beachten:

- Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen und nicht einfach unterschreiben, zurücksenden oder einzahlen (auch bei Faxnummern ist Vorsicht geboten, weil diese oft im Ausland liegen und Mehrwertnummern sein können)

- Falls das Angebot unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, an die für diesen Unternehmer zuständige Fachgruppe oder Rechtsabteilung bei der Wirtschaftskammer zur Überprüfung schicken.

- Bei irrtümlicher Unterfertigung nichts bezahlen, sondern schriftlich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären. Musterbriefe und konkrete Unterstützung sind hier beim Schutzverband via E-Mail an office@schutzverband.at zu bekommen, wenn ihre Interessensvertretung bei uns Mitglied ist.

- In weiterer Folge nach einer Irrtumsanfechtung nicht von Mahnungen auch von Inkassobüros beeindrucken lassen, bei einem Zahlungsbefehl vom Gericht aber gleich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Links mit weiteren Informationen:
http://www.oavv.at oder http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/online.html

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