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Irreführende Aussendungen mit WKO- und Telekom-Logo

21.01.2010

Zahlreiche Unternehmen haben in den letzten Tagen Zusendungen per Fax für eine Eintragung in eine „Wirtschaft-Kartei für Österreich“ erhalten. Neben dem hervorgehobenen Hinweis „GRATIS“ wird bei den Zusendungen auch das Logo „WKO“ verwendet. Die Wirtschaftskammer Österreich stellt klar, dass die Wirtschaftskammerorganisation in keinerlei Verbindung mit den gegenständlichen Zusendungen steht. In einer Aussendung zuvor wurde auch unbefugt das Logo der Telekom Austria verwendet.

Auch sonst ist nicht erkennbar, von wem die Aussendungen stammen. Nur aus den kleingedruckten Auftragsbedingungen wird deutlich, dass der Vertrag eine Laufzeit von 3 Jahren haben soll und ab dem 4. Monat die online Eintragungsgebühr monatlich 300 Euro (!) betragen würde, wobei weiters der Vertrag spanischem Recht unterliegen soll.

Der Schutzverband hat schon Strafanzeige und Anzeige an die zuständige Fernmeldebehörde erstattet und die Sperre der Faxnummer beantragt. Weiters haben wir erfahren, dass diese Nummer auf einen Anbieter in Frankreich eingetragen ist und werden dort weiter intervenieren.

Wenn jemand unterschrieben hat, kann er sich an den Schutzverband wenden, falls seine gesetzliche Interessensvertretung bei uns Mitglied ist. Jedenfalls sollen diese Formulare keinesfalls ausgefüllt und zurückgefaxt werden.

Generell wird folgendes empfohlen:

• Nichts unterschreiben oder zur Einzahlung bringen, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann!

• Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen, auch wenn mit karitativen oder im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen geworben oder eine Verbindung zu diesen hergestellt wird!

• Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen - sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur (mehr) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung! Diese schreibt die Gebühr selbst vor.

• Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und dergleichen – sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die Eintragung im Gewerberegister ab!

• Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!

• Bei der Wirtschaftskammer in Zweifelsfällen anfragen und nicht ohne vorhergehende Abklärung zahlen!

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