Aktuelle Meldungen

Neue GVO in der Europäischen Union in Kraft getreten

01.06.2010

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung 330/2010 (kurz „GVO“, veröffentlicht im ABL 2010 L 102/1) ist mit 1. Juni 2010 statt der bisher geltenden GVO 2790/1999 in Kraft getreten. Für "Altverträge" nach der VO 2790/1990 gilt eine Übergangsfrist bis 31.5.2011.

Die GVO nimmt generell bestimmte Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen unter bestimmten Voraussetzungen vom Wettbewerbsverbot des Art 101 Abs 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) aus.

Mit dieser neuen GVO sind Anpassungen an die geänderten Wirtschaftsbedingungen insbesondere hinsichtlich des Online-Vertriebs und weitere Änderungen vorgenommen worden. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Unternehmen selbst entscheiden, wie sie ihre Produkte vertrieben. Allerdings dürfen die Liefer- und Vertriebsvereinbarungen keine wettbewerbsrechtlichen Kernbeschränkungen wie zB feste Weiterverkaufspreise oder Einschränkungen für den Handel im europäischen Binnenmarkt enthalten.

Die maßgeblichen Änderungen gegenüber der alten GVO sind eine nun doppelte Marktanteilsschwelle von 30%. Sie kommt zur Anwendung, wenn betreffend dem Anbieter auf dem Absatzmarkt und dem Abnehmer auf dem Beschaffungsmarkt dieser Anteil nicht überschritten wird.

Weiters entfallen der bisherige Sondertatbestand der "Alleinbelieferungsverpflichtung" und die € 100 Mio-De Minimis-Schwelle für Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern. Dafür wird der Wettbewerber neu und präziser definiert.

In den ebenfalls veröffentlichten neuen Leitlinien für vertikale Beschränkungen werden Präzisierungen zum sogenannten "Handelsvertreterprivileg" und Interpretationshilfen zum Online-Betrieb gegeben. Danach dürfen zugelassene Vertriebshändler die Produkte, die sie in ihren Geschäften verkaufen, auch auf einer Website anbieten. Die Produzenten haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre Vertriebshändler nach Qualitätskriterien auszuwählen, die sich auf die Präsentation der Produkte beziehen.

Die Verordnung ist hier im Volltext abrufbar.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)