Aktuelle Meldungen

Weitere (deutsche) Entscheidungen über Domains als Gattungsbezeichnungen

11.05.2001

Neben der Frage der Linkhaftung (siehe dazu auch die Zusammenfassung des OGH-Erkenntnisses "Online- Stellenmarkt" unter Aktuelle Judikatur) wird im Online-Recht momentan vor allem die Frage diskutiert, ob Domains als Gattungsbezeichnungen unter Umständen als sittenwidrig zu beurteilen sind.

In einer aktuellen Entscheidung dazu hat ein deutsches Gericht zur Domain "sauna.de" festgestellt, daß ein aus der Verwendung einer beschreibenden Second-Level-Domain folgender Kanalisierungseffekt nicht sittenwidrig ist. Eine daraus etwa resultierende Behinderung anderer Anbieter stellt eine normale Erscheinung des Leistungswettbewerbs dar (OLG Hamm 2.11.2000, 4 U 95/00, MMR 2001, 237 - sauna.de).

Anders hat ein weiteres deutsches Gericht die Verwendung der Branchenkennung "rechtsanwaelte.de" für eine Anwaltskanzlei beurteilt. Nach Ansicht dieses Gerichtes führt die Verwendung dieser Domain zu einer unlauteren Behinderung des Leistungswettbewerbs (LG München I 16.11.2000, 7O 5570/00, CR 2001, 128 - rechtsanwaelte.de).

Der deutsche Bundesgerichtshof wird zu dieser Frage nun in seiner Sitzung am 17.5.2001 Stellung nehmen, nachdem hier unter anderem über das Verfahren hinsichtlich der Domain "mitwohnzentrale.de" zu entscheiden ist (siehe auch den Beitrag Wettbewerbsrecht und Internet, welcher unter Publikationen abrufbar ist). Eine Entscheidung des OGH dazu liegt ebenfalls noch nicht vor.

Zur aktuellen Informationsbeschaffung sind momentan vom deutschen BGH nur die Pressemeldungen abrufbar. Die Urteile des BGH sollen aber im Sommer dann auch online unter www.bundesgerichtshof.de abgerufen werden können (ua Meldung aus MMR 3/2001).

Links:

Pressemeldungen deutscher Gerichte von der Universität Saarbrücken www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/

Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 34 vom 30.04.2001
www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/BGH34-01.html



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