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Neue Ausgabe von Recht und Wettbewerb abrufbar

21.11.2011

Der Schwerpunkt dieser Ausgabe beschäftigt sich mit den unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des Adressbuchschwindels. Hier berichten wir ausführlich über die aktuelle Rechtsprechung des OGH und unsere laufenden Interventionen.

Dieses Thema ist von europaweiter Bedeutung, nachdem viele dieser Schwindelfirmen mit ihren "Abzockemethoden" grenzüberschreitend agieren, um sich der Rechtsverfolgung entziehen zu können. Österreich gilt hier als Musterbeispiel einer effizienten Verfolgung, wie sich insbesondere aus einer Petition des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2008 ergibt.

Aktuell hat die Europäische Kommission (EK) aus diesem Anlass eine öffentliche Konsultation zu der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (RL 2006/114/EG) und über unfaire Geschäftspraktiken gegenüber Unternehmen gestartet. In der begleitenden Pressemitteilung weist die EK darauf hin, dass vor allem Kleinunternehmen in Europa von unseriösen Geschäftemachern durch unlautere Praktiken wie irreführende Werbung geschädigt werden.

Die Betrüger ziehen sich laut EK hinter nationale Grenzen zurück und nutzen die Schwächen insbesondere der kleinen Unternehmen im Geschäftsverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Um sie besser zu schützen, wird diese öffentliche Konsultation über Art und Umfang der unlauteren Praktiken auch von Online-Betrug eingeleitet, in deren Rahmen sich Unternehmen und andere Betroffene äußern können. Der Schutzverband hat hier schon aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen ausführlich Stellung genommen.

Nach Abschluss dieser Konsultation prüft die EK, wie unseriöse Geschäftemacher am besten daran gehindert werden können, Gesetzeslücken zu nutzen, und wie gewährleistet werden kann, dass betroffene Unternehmer wirksam geschützt werden. Laufend werden laut EK Unternehmen, Freiberufler und Organisationen der Zivilgesellschaft Opfer unlauterer Praktiken. Hierzu gehört das Weglassen wichtiger Informationen oder die Angabe falscher oder unrichtiger Informationen über das Angebot, insbesondere in Form irreführender Werbung, bis hin zu Belästigung, Nötigung oder unzulässiger Beeinflussung.

Die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU machen 99 % aller EU-Unternehmen aus und sind besonders anfällig für Betrug. Manchmal werden jedoch auch Großunternehmen Opfer von Betrügereien. Besonders weist die EK auf die Problematik der Erlagscheinwerbung bzw. der Werbung für Eintragung in Verzeichnisse hin. Eine gängige Praxis ist es, dass angebliche Adressbuchfirmen den Unternehmen Formulare mit der Bitte um eine angeblich kostenlose Aktualisierung ihrer Angaben zusenden. Sobald die Opfer dies getan haben, wird ihnen mitgeteilt, dass sie einen Vertrag unterzeichnet haben und einen hohen Jahresbeitrag zahlen müssen.

Einer Untersuchung des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2008 zufolge liegen allein über betrügerische Adressbuchfirmen 13.000 Beschwerden vor, wobei davon ausgegangen wird, dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. In der Regel werden von den Unternehmen 1.000 EUR gefordert, so die EK in der Pressemitteilung.

Nach Abschluss der Konsultation will die Europäische Kommission im ersten Halbjahr 2012 Optionen für künftige EU-Maßnahmen in diesem Bereich vorlegen, wozu auch Gesetzesänderungen gehören können. Aus Sicht des Schutzverbandes würde zwar ein europaweite Bestimmung wie im § 28a UWG eine Klarstellung herbeiführen, viel wichtiger als eine Gesetzesänderung wäre allerdings eine effiziente Verfolgung dieser Geschäftspraktiken in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie ergänzend zu den Zivilklagen eine Verfolgung durch die Strafbehörden, um auch die Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen.

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