Aktuelle Meldungen

Trends im Lauterkeitsrecht

05.01.2012

Das Forum Wettbewerbsrecht wurde von Infolaw als Forschungsverein für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht und der IT/IP-law Group der Wirtschaftsuniversität Wien am 25.11.2011 im Festsaal des OGH im Justizpalast organisiert.

Zunächst begrüßte Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Winner von der WU Wien die Teilnehmer und führte aus, dass dieses Forum in Zukunft jährlich einen praxisnahen Überblick zum Lauterkeitsrecht und dessen Trends unter Einbeziehung der Marketingperspektive bieten soll.

Im Einleitungsvortrag bot Hofrat Dr. Gottfried Musger als Mitglied des 4. Senats im OGH einen Überblick über aktuelle Fragen des Lauterkeitsrechts des OGH. Dabei stellte er fest, dass die derzeit entscheidende Entwicklung die Europäisierung dieses Rechtsgebietes ist, welche er in den drei Bereichen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken samt richtlinienkonformer Auslegung, Durchsetzung von Unionsrecht über den Rechtsbruchtatbestand und Europäisches IPR / IZVR anhand von Entscheidungen des OGH ausführlich darlegte.

In weiterer Folge beleuchteten Dr. Florian Keusch vom Institut für Werbewissenschaft und Marktforschung der WU Wien und Dr. Clemens Appl von der IT/IP-law Group der WU Wien den Durchschnittsverbraucher. Aus Marketingsicht gibt es laut Dr. Keusch keinen Durchschnittskonsumenten, sondern nur relativ kleine homogene Konsumentengruppen, die Produkte und Werbung mit unterschiedlichen Augen sehen. Wie Werbung wahrgenommen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Dr. Appl wiederum schlug daran anknüpfend vor, das Involvement als Maßstab für den Grad an Aufmerksamkeit, Informiertheit und Kritikfähigkeit zu nehmen. So würde der Verbraucher beispielsweise im Fall der Darbo Fruchtschnitte die Werbung wenig hinterfragen und daher aus seiner Sicht leichter irregeführt werden können als z.B. beim Kauf einer Waschmaschine.

Als nächstes aktuelles Thema beschäftigten sich Kim-Kathrin Kunze, M.Sc. vom Lehrstuhl für Marketing der Universität Siegen und RA Dr. Axel Anderl, LL.M. mit Kinder und Jugendlichen als Adressaten von Geschäftspraktiken. Frau Kunze stellte anschaulich dar, wie Kinder als Entscheider in Kaufprozessen aufgrund ihrer unvollständigen kognitiven Fähigkeiten und sozialen Unerfahrenheit leicht beeinflusst werden können und daher besonders schutzwürdig sind. Dr. Anderl erläuterte die Rechtslage zur Kinderwerbung, wonach eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, etwas zu kaufen, generell unzulässig ist. Er berichtete auch über laufende Verfahren des VKI gegen Anbieter von Maturareisen, welche mit der Verfügbarkeit von Alkohol rund um die Uhr bei diesen allinclusive-Clubreisen werben.

Zu der in der Praxis besonders wichtigen Fallgruppe Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch referierte RA Dr. Katharina Schmid ausführlich über die Entwicklung seit der UWG-Novelle 2007. Sie behandelte insbesondere Fragen der vertretbaren Rechtsansicht und der Spürbarkeit, welche bei solchen Fällen zu prüfen sind. Dr. Roman Heidinger, M.A. von der Universität Göttingen beschäftigte sich mit den Entscheidungen aus Österreich und Deutschland zu der AGB-Kontrolle über das Lauterkeitsrecht, wobei maßgeblich ist, ob die Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen einen Verstoß gegen die Erfordernisse der beruflichen Sorgfalt darstellen.

Schließlich diskutierten bei einer Podiumsdiskussion Mag. Ulrike Ginner von der Arbeiterkammer Wien, Mag. Markus Deutsch vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der WKÖ, RA Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn und Mag. Hannes Seidelberger vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. von der Universität Göttingen über die Zukunft der Zugabe und anderer Verkaufsförderungsmaßnahmen. Dabei wurden die negativen Auswirkungen der Unanwendbarkeit des Zugabenverbotes im B2C-Bereich durch die EuGH-Entscheidung insbesondere für den Medienbereich dargestellt. Ein weiteres Thema war die Abgrenzung von Gewinnspielen zu konzessionspflichtigen Glücksspielen, wobei laut OGH auch ein SMS-Entgelt nicht zulässig ist. Überdies wurden Verfahren des VKI gegen große Lebensmittelhändler wegen der Verteilung von Werbeklebern, die insbesondere Kinder anlocken sollen, zur Sprache gebracht, nachdem diese an Einkäufe geknüpft sind. Abschließend betrachtet wird es an der Rechtsprechung liegen, hier nach dem Fall des Zugabenverbotes die neue Grenze zu ziehen, wo solche Angebote zur Unlauterkeit führen können.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)